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Betreuungsplätze

Vorlagentyp: OM
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2194 entstanden aus Vorlage: OF 278/4 vom 04.03.2013

Betreff: Betreuungsplätze Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob in Bornheim und dem Ostend Kooperationen zwischen der Stadt Frankfurt und privaten Unternehmen zur Betreuung von Kindern in betrieblichen Kindertagesstätten bestehen? - Wenn ja, welche Kooperationen bestehen und in welchem Rahmen? - Wenn nein, wurden solche Kooperationen bereits geprüft und gegebenenfalls aus welchen Gründen für nicht machbar befunden? - Gibt es Überlegungen der Stadt Frankfurt, solche Kooperationen zu prüfen und Kontakt zu Unternehmen zu suchen?

Begründung: Zum 01.08.2013 tritt der gesetzliche Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder in Kraft. Laut Frau Dezernentin Sorge wird die Stadt Frankfurt den Bedarf und damit den Anspruch der Kinder nicht zum 01.08.2013 decken können. Daher sind Überlegungen anzustellen, wie der Bedarf schnellstmöglich, im besten Fall pünktlich, erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2013OFOF 278/4BetreuungsplätzeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. Mai 2013Sie sind hier
    OMOM 2194Betreuungsplätze
    Direktanregung
  3. 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1206BetreuungsplätzeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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