Kein Bau der neuen Großmarkthalle oder ähnlich verkehrsintensiver Betriebe im Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.
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Anregung an den Magistrat vom 15.09.2000, OM 1990
entstanden aus Vorlage: OF 119/12 vom 14.09.2000
Betreff:
Kein Bau der neuen Großmarkthalle oder ähnlich verkehrsintensiver Betriebe im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"
Der Magistrat wird aufgefordert, von dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" als Standort für eine neue Großmarkthalle oder ähnlich verkehrsintensiver Betriebe abzusehen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Stellungnahme(n) des Magistrats:
- Stellungnahme vom 24.10.2000 Versandpaket: 27.09.2000 Aktenzeichen: 61-0
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2000BB 629GroßmarkthalleMagistratsbericht
- 14. September 2000OFOF 119/12Kein Bau der neuen Großmarkthalle oder ähnlich verkehrsintensiver Betriebe im Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2000Sie sind hierOMOM 1990Kein Bau der neuen Großmarkthalle oder ähnlich verkehrsintensiver Betriebe im Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats