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Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
229 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum sowie ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen zu realisieren. Dies ist notwendig, da in Westhausen sowohl medizinische Versorgungsangebote als auch Orte des Zusammentreffens fehlen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kollwitzstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

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Anregung

In der Anregung OM 612 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5 bis 7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut Stellungnahme ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die Anregung OM 612 vom Magistrat nicht beantwortet.

Ergänzend zu dieser Anregung, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann.

Begründung

Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5 bis 7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag, auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessern. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und die Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag. Es verbindet (allgemein-) medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschaftscafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozialberatende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum anbieten. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2019BB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
  2. 15. Mai 2021OFOF 13/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 1. Juni 2021VV 24Bürgertreff für WesthausenAnfrage
  4. 26. Juli 2021STST 1361Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
  5. 13. August 2021OFOF 50/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
  6. 7. September 2021OMOM 612Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenDirektanregung
  7. 27. Februar 2022OFOF 121/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen IIOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 3. März 2022OFOF 120/7Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in WesthausenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 22. März 2022Sie sind hier
    OMOM 1868Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
    Direktanregung
  10. 22. März 2022OFOF 143/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
  11. 13. Januar 2023BB 21Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ Juli 2021 bis August 2022Magistratsbericht
  12. 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 942Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 13 · 04.10.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 14 · 01.11.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 15 · 29.11.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 16 · 17.01.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 17 · 14.02.2023
TO I, TOP 4
Beraten
Da sich die Angelegenheit inzwischen durch den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 21, erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerung an den Magistrat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

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