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Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

Vorlagentyp: OFSPDGRÜNEdie_farbechten-LINKE.
229 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat begrüßt den Kauf des Geländes der evangelischen Gemeinde in Westhausen und fordert den Magistrat auf, die Nachnutzung zu klären sowie eine Zwischennutzung durch ortsansässige Vereine zu ermöglichen. Ziel ist es, die Flächen für den Gemeinbedarf zu sichern und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen.

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Antrag

Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf und bitten daher den Magistrat:

  1. Zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt.
  2. Für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen.
  3. Bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist.
  4. In einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können.
  5. Zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichtigung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt.

Begründung

evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf und bitten daher den Magistrat:

  1. Zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt.
  2. Für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen.
  3. Bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist.
  4. In einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können.
  5. Zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti-gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2019BB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
  2. 15. Mai 2021OFOF 13/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 1. Juni 2021VV 24Bürgertreff für WesthausenAnfrage
  4. 26. Juli 2021STST 1361Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
  5. 13. August 2021Sie sind hier
    OFOF 50/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
    Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
  6. 7. September 2021OMOM 612Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenDirektanregung
  7. 27. Februar 2022OFOF 121/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen IIOrtsbeiratsantrag · SPD
  8. 3. März 2022OFOF 120/7Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in WesthausenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  9. 22. März 2022OMOM 1868Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenDirektanregung
  10. 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 942Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 4 · 07.09.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 612 2021 Die Vorlage OF 50/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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