Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung der Nutzung des ehemaligen evangelischen Gemeindezentrums in der Kollwitzstraße 5-7 für ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum sowie ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen. Dies soll zur Verbesserung der sozialen und medizinischen Versorgung in Westhausen beitragen.
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Kollwitzstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Gesamtlösung für die Verkehrsprobleme in Westhausen und grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssichere Gestaltung der Schülerbus-Andienung am Gymnasium Nord in der Kollwitzstraße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kollwitzstraße per E-MailAntrag
In der OM 612/21 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die OM 612/2021 vom Magistrat nicht beantwortet worden. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/ und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann.
Begründung
Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessen. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafes, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2019BB 524Bürgertreff für WesthausenMagistratsbericht
- 15. Mai 2021OFOF 13/7Bürgertreff für WesthausenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021VV 24Bürgertreff für WesthausenAnfrage
- 26. Juli 2021STST 1361Bürgertreff für WesthausenStellungnahme
- 7. September 2021OMOM 612Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenDirektanregung
- 27. Februar 2022OFOF 121/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen IIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. März 2022OMOM 1868Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenDirektanregung
- 22. März 2022Sie sind hierOFOF 143/7Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 13. Januar 2023BB 21Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ Juli 2021 bis August 2022Magistratsbericht
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 229 WochenSTST 942Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme