Kann Starkregen zu unkontrollierbaren Überschwemmungen in Berkersheim führen?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat prüft, ob nach Starkregen Überschwemmungsgefahr für Berkersheim besteht und ob dieser Stadtteil in die Starkregenvorsorge einbezogen werden kann. Dies ist wichtig, um zukünftige Schäden durch Überschwemmungen zu vermeiden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach einem Starkregen eine Überschwemmungsgefahr für Berkersheim besteht und der am Hang gelegene Stadtteil in die Starkregenvorsorge einbezogen werden kann.
Begründung
Immer öfter werden Ortschaften von Überschwemmungen heimgesucht, die noch niemals Überschwemmungen/Hochwasser nach Starkregen verzeichnen mussten. In vielen bekannten Fällen lag die Ursache für starke Überschwemmungen darin, dass höher gelegene Felder durch extreme Trockenheit verdichtet waren. Diese starke Verdichtung wird u. a. durch Traktoreneinsatz verstärkt und bewirkt, dass die Regenmassen über Feldwege und Straßen direkt nach unten fließen, anstatt natürlich zu versickern. Zudem sorgt der schnelle Wasserabfluss für enorme Sachschäden in den tiefer gelegenen Ortschaften und für die Abtragung der obersten Erdschicht, welche für das Pflanzenwachstum unverzichtbar ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2021OFOF 34/10Kann Starkregen zu unkontrollierbaren Überschwemmungen in Berkersheim führen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 174Kann Starkregen zu unkontrollierbaren Überschwemmungen in Berkersheim führen?Direktanregung
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1482Kann Starkregen zu unkontrollierbaren Überschwemmungen in Berkersheim führen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats