Schwanheim: August-Gräser-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ausstehenden baulichen Maßnahmen an der August-Gräser-Schule zu prüfen und zu berichten. Die Schulgemeinde benötigt dringend Informationen über den Fortschritt der Maßnahmen und die Machbarkeitsstudie für den Erweiterungsbau.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die ausstehenden baulichen Maßnahmen an der August-Gräser-Schule, z. B. - Geländererhöhung im mittleren Treppenhaus, - ordnungsgemäße Kabelverlegung, - fehlender Fluchtweg, - Fenstertausch, - Innenanstrich im kompletten Schulgebäude, - fehlende Spielgeräte und - fehlende Bäume auf dem Schulhof endlich umgesetzt bzw. fertiggestellt werden; 2. wie weit die Machbarkeitsstudie für den Erweiterungsbau fortgeschritten ist und wann sie fertiggestellt ist bzw. wie das Ergebnis ist.
Begründung
Die derzeitige Situation an der August-Gräser-Schule birgt Unfallgefahren, u. a. durch das zu niedrige Treppengeländer und offene Elektrokabel. Fehlende Spielgeräte und Bäume und die anhaltende Baustellensituation schränken den Schulalltag wesentlich ein. Es ist seit geraumer Zeit kein Baufortschritt sichtbar. Die Schulgemeinde braucht eine verbindliche Aussage, wann es mit den nötigen Maßnahmen weitergeht, und wie die Perspektive zum Erweiterungsbau ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2021OFOF 75/6Schwanheim: August-Gräser-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 160Schwanheim: August-Gräser-SchuleDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1528Schwanheim: August- Gräser -SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats