Aktiv-Spielplatz im Mainfeld
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Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1337 entstanden aus Vorlage: OF 336/5 vom 24.02.2017
Betreff: Aktiv-Spielplatz im Mainfeld Vorgang: M 72/15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Planungen zur Wohnumfeldgestaltung Mainfeld sowie für den Ausbau eines Aktiv-Spielplatzes im Mainfeld sind.
Begründung: Zur Wohnumfeldgestaltung Mainfeld gibt es Planungen aus dem Jahr 2015 (Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 72). In diese Planungen ist auch die Neugestaltung eines Spielplatzes für Kinder und Jugendliche in direkter Nachbarschaft des Jugendtreffs im Mainfeld zu dessen Nutzung einbezogen worden. Um die positiven Veränderungen der Siedlung nachhaltig zu verbessern und die wichtige pädagogische Arbeit des Jugendtreffs auszubauen bzw. sicherzustellen, wäre es wichtig, Auskunft bezüglich der Wohnumfeldgestaltung und des Aktiv-Spielplatzes zu bekommen, um Planungssicherheit für die Umsetzung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2015MM 72Perspektive für die Siedlung „Im Mainfeld“Magistratsvortrag
- 5. Januar 2017OFOF 294/5Aktiv-Spielplatz im MainfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Februar 2017OFOF 336/5Aktiv-Spielplatz im MainfeldOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2017Sie sind hierOMOM 1337Aktiv-Spielplatz im MainfeldDirektanregung
- 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 110 WochenSTST 1124Aktiv-Spielplatz im MainfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats