Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten
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Blauländchenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.08.2026.
- Zeilsheim: Tischtennisplatte in der Nähe der Käthe-Kollwitz-Schule12.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Zeilsheim: Hundekotbeutelspender11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zeilsheim: Platz für eine Hundewiese24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Blauländchenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 435/6 vom 06.06.2012
Betreff: Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei halten Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt in die Feldgemarkung von der Blauländchenstraße so zu sichern, dass die landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Fahrzeugen/Traktoren etc. ungehindert über die Brücke des Welschgrabens fahren können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verhinderung des Parkens auf der Seite des Spielplatzes unmittelbar vor der Brücke.
Begründung: Der Parkraum der Blauländchenstraße bietet zahlreiche Abstellmöglichkeiten, unachtsame Verkehrsteilnehmer übersehen aber, dass sich die Fahrbahn vor der Brücke über den Welschgraben verengt. Pkws, die bis unmittelbar vor der Brücke parken, verhindern dadurch, dass größere Fahrzeuge in das Feld einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2012OFOF 435/6Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung freihaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1271Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße/Feldgemarkung frei haltenDirektanregung
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1433Zeilsheim: Zufahrt zur Blauländchenstraße / Feldmarkung frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats