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Etwaiges VGF-Depot nahe des Alten Flugplatzes

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, die Planung eines VGF-Depots in der Nähe des Alten Flugplatzes nicht weiter zu verfolgen, da die Flächen schützenswert sind. Dies soll dazu beitragen, dass alternative Flächen, die bereits diskutiert werden, in Betracht gezogen werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Variante eines etwaigen VGF-Depots in der Nähe des Alten Flugplatzes ab sofort nicht weiter zu verfolgen.

Begründung

Die Flächen sind insgesamt besonders schützenswert und somit nicht als Depot zu nutzen, zumal weitere sinnvolle Flächen bereits öffentlich diskutiert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2021OFOF 168/10Etwaiges VGF-Depot nahe des Alten FlugplatzesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. November 2021Sie sind hier
    OMOM 1229Etwaiges VGF-Depot nahe des Alten Flugplatzes
    Direktanregung
  3. 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1185Etwaiges VGF-Depot nahe des Alten FlugplatzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 10 · 03.05.2022
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 1

Mitdiskutieren

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