Ausbesserung der Bepflasterung am Bürgerbrunnen in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bepflasterung am Bürgerbrunnen in Nieder-Erlenbach auszubessern, um den Reinigungs- und Instandhaltungsaufwand für die Bürger zu reduzieren. Dies ist notwendig, da der aktuelle Zustand des Platzes die Helfer beim jährlichen Dorf-Putz stark belastet.
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Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bepflasterung am Bürgerbrunnen ausgebessert wird. Die Ausbesserung ist in Abstimmung mit dem Ortsbeirat so zu gestalten, dass sich der Reinigungs- und Instandhaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, die jährlich den Dorf-Putz bestreiten, in erheblichem Umfang reduziert.
Begründung
Einmal im Jahr ist in Nieder-Erlenbach Dorf-Putz. Leider ist das Plätzchen um den Brunnen in einem so schlechten Zustand, dass sich fast alle Helfer dort um ein sauberes Erscheinungsbild des Platzes kümmern müssen. Das Unkraut wächst aus allen Fugen und beim Auskratzen werden die Fugen beschädigt, sodass anschließend die Pflastersteine lose sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2021OFOF 44/13Ausbesserung des Pflasters am Bürgerbrunnen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2021Sie sind hierOMOM 1175Ausbesserung der Bepflasterung am Bürgerbrunnen in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 689Ausbesserung der Bepflasterung am Bürgerbrunnen in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats