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Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach

Vorlagentyp: OI
2 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Inhalt

Initiative vom 15.08.2011, OI 9 entstanden aus Vorlage: OF 30/11 vom 24.07.2011

Betreff: Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den unbenannten Weg in Verlängerung der Altebornstraße, zwischen Zeuläckerstraße und Am Enkheimer Steg (vormals Am Riedgraben), in "Am Ulmenstückweg" zu benennen. Die Wegebezeichnung entspricht dem dortigen Flurnamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Versandpaket: 24.08.2011 Aktenzeichen: 62 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juli 2011OFOF 30/11Benennung eines unbenannten Weges in SeckbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. August 2011Sie sind hier
    OIOI 9Benennung eines unbenannten Weges in Seckbach
    Initiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OIInitiative des Ortsbeirats

Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Initiative
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat führt aus oder berichtet
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