Straßenbenennung im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Initiative vom 10.10.2014, OI 54 entstanden aus Vorlage: OF 398/12 vom 09.10.2014
Betreff: Straßenbenennung im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die im Westflügel (Niederurseler Hang) gelegene unbenannte Straße Nr. 8579 (siehe Anlage), die im Namensgebiet der "Mitgestalter des neuen Frankfurts in der Ära Ernst May" liegt, in "Ilse-Bing-Straße" zu benennen. Der Ortsbeirat folgt damit einem Vorschlag des Magistrats. Anlage 1 (ca. 156 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Versandpaket: 15.10.2014 Aktenzeichen: 62 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2014OFOF 398/12Straßenbenennung im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 10. Oktober 2014Sie sind hierOIOI 54Straßenbenennung im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet