Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt
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Initiative vom 14.05.2013, OI 33 entstanden aus Vorlage: OF 291/1 vom 30.03.2013
Betreff: Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den Hühnermarkt Vorgang: NR 517/13 FDP
- Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Friedrich-Stoltze-Brunnen von dem Friedrich-Stoltze-Platz zu einem geeigneten Zeitpunkt auf den ursprünglichen Standort auf dem Hühnermarkt zurückzuversetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Brunnenkammer des Friedrich-Stoltze-Platzes weiterhin zum Betrieb eines Brunnens genutzt werden kann.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie am Friedrich-Stoltze-Platz auf das Leben und Wirken Stoltzes hingewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2013OFOF 291/1Rückführung des Stoltze-Brunnens auf den HühnermarktOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2013Sie sind hierOIOI 33Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den HühnermarktInitiative
- 19. August 2013BB 406Rückführung des Friedrich-Stoltze-Brunnens auf den HühnermarktMagistratsbericht
- 18. September 2016OFOF 112/1Auf dem Friedrich-Stoltze-Platz endlich wieder an Friedrich Stoltze erinnern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2016OMOM 627Auf dem Friedrich-Stoltze-Platz endlich wieder an Friedrich Stoltze erinnern!Direktanregung
- 13. März 2017STST 539Auf dem Friedrich-Stoltze-Platz endlich wieder an Friedrich Stoltze erinnern!Stellungnahme
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 228 WochenSTST 1432Auf dem Friedrich-Stoltze-Platz endlich wieder an Friedrich Stoltze erinnern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet