70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters
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Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Ortsbeirat 2 werden gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 GOOBR aus der Haushaltsstelle "Gutachten" der Stadtverordnetenversammlung Mittel in Höhe von € 20.000,00 zwecks Einholung eines Rechtsgutachtens übertragen. Zweck dieses Gutachten ist es, das Potenzial der Vergesellschaftung von Immobilien nach Art. 15 GG am Beispiel des Backhauses (Kaufunger Straße 4) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kommune (kommunales Satzungsrecht, Bürgerbegehren etc.) darzustellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kern der Verfassung wird gebildet aus den ersten 19 Artikeln - den Grundrechten. Umso mehr erstaunt, dass das durch Art. 15 GG gebildete Rechtsinstitut noch nie Anwendung gefunden hat. Die Grundrechte sind allerdings nicht verhandelbar und bedürfen der Erfüllung. Der "unsichtbaren Hand" des Marktes sind jedoch diese Grundrechte fremd. Wäre dem anders, gäbe es keine Gentrifizierungsprobleme im Ortsbezirk.
Inhalt
Antrag vom 11.11.2019, OF 959/2
Betreff: 70 Jahre Grundgesetz Art. 15, das Backhaus und die unsichtbare Hand Jupiters Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Ortsbeirat 2 werden gem. § 3 Abs. 12 Satz 1 GOOBR aus der Haushaltsstelle "Gutachten" der Stadtverordnetenversammlung Mittel in Höhe von € 20.000,00 zwecks Einholung eines Rechtsgutachtens übertragen. Zweck dieses Gutachten ist es, das Potenzial der Vergesellschaftung von Immobilien nach Art. 15 GG am Beispiel des Backhauses (Kaufunger Straße 4) unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kommune (kommunales Satzungsrecht, Bürgerbegehren etc.) darzustellen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen.
Begründung: Der Kern der Verfassung wird gebildet aus den ersten 19 Artikeln - den Grundrechten. Umso mehr erstaunt, dass das durch Art. 15 GG gebildete Rechtsinstitut noch nie Anwendung gefunden hat. Die Grundrechte sind allerdings nicht verhandelbar und bedürfen der Erfüllung. Der "unsichtbaren Hand" des Marktes sind jedoch diese Grundrechte fremd. Wäre dem anders, gäbe es keine Gentrifizierungsprobleme im Ortsbezirk.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. November 2019 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.11.2019 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)