Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation
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Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13 /Kaufunger Straße 4 wird unter Denkmalschutz gestellt, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand und Abbruch zu schützen. Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18.Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts als soziales Zentrum genutzt, so durch das Dritte Welt Haus und später durch das Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1/Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2019, OF 921/2
Betreff: Denkmalschutz für das aus dem 18./19. Jahrhundert stammende Ensemble Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13 /Kaufunger Straße 4 wird unter Denkmalschutz gestellt, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand und Abbruch zu schützen.
Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18.Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts als soziales Zentrum genutzt, so durch das Dritte Welt Haus und später durch das Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1/Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Oktober 2019 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.11.2019 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung)