Freizeitgärten im Grüngürtel in der Schutzzone II in Berkersheim und Preungesheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Schutzzone II in Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Umweltamt gegen die nach seiner eigenen Aussage unberechtigten Freizeitgärten im Bereich Berkersheim und Preungesheim in der Schutzzone II des Grüngürtels vorgehen will. Außerdem möge es klarstellen, wie es, gerade wenn diese Gärten aufgelöst werden sollten, wirksam die Verwahrlosung hoch wertvoller Biotopflächen, insbesondere durch Vermüllung wirksam verhindern will. Begründung: Bei der Begehung des Geländes eines potentiellen Baugebietes Preungesheim Nord/Berkersheim Süd am 3. November 2015 hat Herr Rothenburger von der Unteren Naturschutzbehörde darauf verwiesen, dass dieses Gebiet Schutzzone II des Grüngürtels sei, in der eine intensive Nutzung, auch durch Freizeitgärten, nicht zulässig sei. In diesem Bereich befinden sich aber zahlreiche Freizeitgärten und deren intensive Nutzung nimmt in letzter Zeit zu. Dasselbe gilt auch für andere Freizeitgärten rund um Berkersheim im Grüngürtel, wobei zu prüfen wäre, ob diese in die Schutzzone II fallen. Jedenfalls besteht offensichtlicher Überprüfungsbedarf. Andererseits werden diese Fläche normalerweise sehr gut klassisch in Ordnung gehalten, so dass dort das Problem illegaler Müllablagerungen, das in nicht intensiv genutzten Zonen dieses Teils des Grüngürtels regelmäßig auftritt, nicht virulent wird.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2015, OF 915/10
Betreff: Freizeitgärten im Grüngürtel in der Schutzzone II in Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Umweltamt gegen die nach seiner eigenen Aussage unberechtigten Freizeitgärten im Bereich Berkersheim und Preungesheim in der Schutzzone II des Grüngürtels vorgehen will. Außerdem möge es klarstellen, wie es, gerade wenn diese Gärten aufgelöst werden sollten, wirksam die Verwahrlosung hoch wertvoller Biotopflächen, insbesondere durch Vermüllung wirksam verhindern will.
Begründung: Bei der Begehung des Geländes eines potentiellen Baugebietes Preungesheim Nord/Berkersheim Süd am 3. November 2015 hat Herr Rothenburger von der Unteren Naturschutzbehörde darauf verwiesen, dass dieses Gebiet Schutzzone II des Grüngürtels sei, in der eine intensive Nutzung, auch durch Freizeitgärten, nicht zulässig sei. In diesem Bereich befinden sich aber zahlreiche Freizeitgärten und deren intensive Nutzung nimmt in letzter Zeit zu. Dasselbe gilt auch für andere Freizeitgärten rund um Berkersheim im Grüngürtel, wobei zu prüfen wäre, ob diese in die Schutzzone II fallen. Jedenfalls besteht offensichtlicher Überprüfungsbedarf. Andererseits werden diese Fläche normalerweise sehr gut klassisch in Ordnung gehalten, so dass dort das Problem illegaler Müllablagerungen, das in nicht intensiv genutzten Zonen dieses Teils des Grüngürtels regelmäßig auftritt, nicht virulent wird.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. November 2015 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.