Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrokleingeräte im Ortsbezirk 9 zu prüfen und zu verbessern. Ziel ist es, die fachgerechte Entsorgung zu erleichtern und illegale Entsorgungen zu vermeiden.
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die FES es den Bewohnern des Ortsbezirks 9 erleichtern kann, Elektrokleingeräte fachgerecht zu entsorgen. Insbesondere sind die Möglichkeiten von regelmäßigen Sonderabholungen und die Aufstellung von dauerhaft installierten Sammelbehältern zu prüfen.
Begründung
Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden. Insbesondere im Online-Handel erworbene Geräte stellen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft eine Herausforderung dar. Im Ortsbezirk gibt es keinen größeren Einzelhändler, der der gesetzlichen Rücknahmepflicht unterliegen würde. Selbst diese müssen Altgeräte nur bis zu einer Kantenlänge von 25 cm zurücknehmen, wenn kein Neukauf erfolgt. Kleinbetriebe bieten zwar als Kundenservice die Rücknahme an; sie sollen aber auch nicht zur Müllhalde des Online-Handels werden. Dieser muss zwar Altgeräte ebenfalls zurücknehmen, jedoch müssen die Bürger die Geräte dafür zur Post bringen. Die FES wiederum bietet bisher nur den Kofferraumservice an, bei dem Verbraucher die Altgeräte zu einem der Wertstoffhöfe in Höchst, Sachsenhausen, Bornheim oder Kalbach bringen muss. Diese sind - mit Ausnahme des Betriebshofs Sachsenhausen - faktisch nur für Pkw-Besitzer erreichbar. Um das Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft zu erreichen, sollen in solchen Geräten enthaltene Rohstoffe zügig wiederverwendet werden. Das Entsorgungsangebot sollte deshalb erleichtert und damit auch illegale Entsorgungen vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 904/9Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2020OMOM 6830Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteDirektanregung
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 13Entsorgungsmöglichkeiten für ElektrokleingeräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme