Hilfe für Menschen mit pädophilen Neigungen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Gibt es in Frankfurt Anlaufstellen für Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich beraten und ggf. therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen?
- Falls Frage 1 mit "Ja" beantwortet wird:
- a)Wie viele solcher Anlaufstellen gibt es in Frankfurt?
- b)Welche davon befinden sich im Ortsbezirk 5? (bitte auflisten)
- c)Befinden sich Anlaufstellen darunter, die kostenlos und anonym Hilfe anbieten?
- d)Wie werden diese Anlaufstellen von der Zielgruppe angenommen?
- Sind die bestehenden Kapazitäten an Hilfsangeboten für Menschen mit pädophilen Neigungen aus Sicht des Magistrats in Frankfurt ausreichend?
- Falls Frage 3 mit "Nein" beantwortet wird: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Angebot an präventiv ausgerichteten Anlaufstellen für Menschen mit pädophilen Neigungen in Frankfurt, unter besonderer Berücksichtigung des Ortsbezirks 5 auszubauen? Hält es der Magistrat für sinnvoll, eine Kooperation mit dem Netzwerk "Kein Täter werden" anzustreben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für eine Finanzierung Mittel der EU, des Bundes, oder des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen? Begründung: Es ist nicht zuletzt unter Gesichtspunkten des aktiven Opferschutzes erforderlich, Menschen mit pädophilen Neigungen ein früh ansetzendes Beratungs- und Therapieangebot zur Verfügung zu stellen. Die Betroffenen können dabei lernen, mit ihrer Neigung umzugehen, damit es zu Übergriffen erst gar nicht kommt. In vielen Fällen dürfte es erforderlich sein, daß ein solches Angebot auch anonym in Anspruch genommen werden kann.
Inhalt
Antrag vom 14.05.2014, OF 852/5
Betreff: Hilfe für Menschen mit pädophilen Neigungen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Gibt es in Frankfurt Anlaufstellen für Menschen mit pädophilen Neigungen, die sich beraten und ggf. therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen wollen?
- Falls Frage 1 mit "Ja" beantwortet wird:
- a)Wie viele solcher Anlaufstellen gibt es in Frankfurt?
- b)Welche davon befinden sich im Ortsbezirk 5? (bitte auflisten)
- c)Befinden sich Anlaufstellen darunter, die kostenlos und anonym Hilfe anbieten?
- d)Wie werden diese Anlaufstellen von der Zielgruppe angenommen?
- Sind die bestehenden Kapazitäten an Hilfsangeboten für Menschen mit pädophilen Neigungen aus Sicht des Magistrats in Frankfurt ausreichend?
- Falls Frage 3 mit "Nein" beantwortet wird: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, das Angebot an präventiv ausgerichteten Anlaufstellen für Menschen mit pädophilen Neigungen in Frankfurt, unter besonderer Berücksichtigung des Ortsbezirks 5 auszubauen? Hält es der Magistrat für sinnvoll, eine Kooperation mit dem Netzwerk "Kein Täter werden" anzustreben? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für eine Finanzierung Mittel der EU, des Bundes, oder des Landes Hessen in Anspruch zu nehmen? Begründung: Es ist nicht zuletzt unter Gesichtspunkten des aktiven Opferschutzes erforderlich, Menschen mit pädophilen Neigungen ein früh ansetzendes Beratungs- und Therapieangebot zur Verfügung zu stellen. Die Betroffenen können dabei lernen, mit ihrer Neigung umzugehen, damit es zu Übergriffen erst gar nicht kommt. In vielen Fällen dürfte es erforderlich sein, daß ein solches Angebot auch anonym in Anspruch genommen werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2014Sie sind hierOFOF 852/5Hilfe für Menschen mit pädophilen NeigungenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Juni 2014VV 1049Hilfe für Menschen mit pädophilen NeigungenAnfrage
- 8. September 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1160Hilfe für Menschen mit pädophilen NeigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme