Städtische Immobilie Jordanstraße 3
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Jordanstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
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- Anwohnende der Jordanstraße vor Lärm und Licht schützen20.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Jordanstraße per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z.B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gem. Ziffer 2 genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gem. Ziffer 2 unterstützen können (z.B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.). Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt.
Inhalt
Antrag vom 05.06.2019, OF 848/2
Betreff: Städtische Immobilie Jordanstraße 3
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z.B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gem. Ziffer 2 genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gem. Ziffer 2 unterstützen können (z.B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.).
Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2019Sie sind hierOFOF 848/2Städtische Immobilie Jordanstraße 3Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 17. Juni 2019OMOM 4772Städtische Immobilie Jordanstraße 3Direktanregung
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2019Städtische Immobilie Jordanstraße 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF