Kein Werteverlust der Immobilien in den Einflugschneisen?
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
den Einflugschneisen? Der Planungsdezernent, Olaf Cunitz, wird in der FR vom 31.01. im Zusammenhang mit dem Verkauf der "Oberbürgermeister-Dienstvilla" für 750.000 Euro mit den Worten zitiert: "Zu dem Verkaufszeitpunkt gab es kein besseres Angebot", sagte Cunitz. Kein anderer Interessent habe ein höheres Angebot für die restaurierungsbedürftige Villa abgegeben. Ein früheres Angebot habe der damalige Interessent nicht wiederholt. Auch sei Fluglärm nicht für einen Preisverfall verantwortlich: In der von Fluglärm betroffenen Gegend könne das Planungsdezernat lediglich beobachten, dass die Immobilienpreise nicht so stark stiegen wie in anderen Stadtgebieten." Nachweisbar wurde noch im Jahr 2009 ein Grundstück gleicher Größe mit einem ähnlichen Gebäude und Erhaltungszustand aus der Zeit der 50/60er Jahre in unmittelbarer Nachbarschaft für 1,9 Millionen Euro verkauft. Die "Oberbürgermeister-Villa" war über Jahrzehnte ertragreich vermietet. Laut Auskunft verschiedener Makler lag 2009 ein belastbares Angebot über 1,5 Millionen Euro für das Gebäude vor, das im Stil der 60er Jahre erhalten werden sollte. In der Nachbarschaft wurden die unterschiedlichsten Baustile zugelassen - Beispiel Amanatidis-Villa - ohne sonderlich erkennbare Auflagen. Die Verlärmung vormals ruhiger Wohnlagen führt seit 2011 zu überdurchschnittlich vielen Verkäufen in den betroffenen Gebieten. Die Verkäufer akzeptieren im Schnitt einen Abschlag von circa 30% für ihre Gebäude und Grundstücke. Käufer, die vor 2011 Eigentum erworben haben, sehen sich von ihren finanzierenden Banken bei Kreditverlängerungen mit teils existenzgefährdenden Forderungen nach zusätzlichen Sicherheiten konfrontiert. Für die Oberbürgermeister-Villa lagen den Maklern trotz Fluglärms Anfragen vor, die beträchtlich über den 750.000 Euro lagen, die letztlich erzielt wurden. Folgt man zusätzlich noch der Logik des Planungsdezernenten, dass die Immobilienpreise im betroffenen Gebiet nur "nicht so stark stiegen", wie im Stadtgebiet, hätte der Verkaufserlös bei 2.000.000 Euro liegen müssen. Das führt den Ortsbeirat zwingend zu folgenden Nachfragen:
- Wie ist der Verkaufserlös mit einem Verlust von 1.150.000 Euro gegenüber dem exakt vergleichbaren benachbarten Grundstück zu erklären, wenn Fluglärm keine Rolle spielt?
- Wer ist der Verantwortliche für das finanzielle Fiasko, wurden Nachforschungen angestellt und wurden Ermittlungen eingeleitet?
- Wie viele Spielgeräte auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 5 müssten aktuell nicht ersatzlos abgebaut werden, wenn der Stadt die verlorenen 1.150.000 Euro zur Verfügung stünden? Begründung: Die Antworten des Planungsdezernenten und Bürgermeisters der Stadt Frankfurt zu den Auswirkungen des Fluglärms auf Immobilienpreise sind realitätsfremd. In der Grundsteuer wird mit Abschlägen von 10 bis 15% gearbeitet. Banken senken den Wert der Sicherheiten ihrer Kunden radikal um bis zu 1/3. Das Dilemma der Stadt Frankfurt besteht darin ihre Mitverantwortung für den realen Wertverlust der Gebäude und Grundstücke in den Schneisen von Oberrad bis Niederrad anzuerkennen. Dazu gehört auch die Mär vom Lerchesberg-Luxus-Problem. Das nachvollziehbare Verhalten der finanzierenden Banken überfordert die finanziellen Möglichkeiten vieler Familien. Zur Realität gehört auch anzuerkennen, dass sich ohne Stilllegung der Nordwestlandebahn im betroffenen Süden nichts zum Besseren ändern wird. Die Anerkennung dieser Binsenweisheit benötigt bei vielen Verantwortlichen unverantwortlich viel Zeit. Neben Gesundheit und den Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen zerstört die neue Landebahn die finanzielle Existenz vieler Familien. Diese Konsequenzen müssen ausgesprochen werden, um sich für eine Veränderung der unhaltbaren Situation einsetzen zu können.
Inhalt
Antrag vom 07.02.2014, OF 790/5
Betreff: Kein Werteverlust der Immobilien in den Einflugschneisen? Der Planungsdezernent, Olaf Cunitz, wird in der FR vom 31.01. im Zusammenhang mit dem Verkauf der "Oberbürgermeister-Dienstvilla" für 750.000 Euro mit den Worten zitiert: "Zu dem Verkaufszeitpunkt gab es kein besseres Angebot", sagte Cunitz. Kein anderer Interessent habe ein höheres Angebot für die restaurierungsbedürftige Villa abgegeben. Ein früheres Angebot habe der damalige Interessent nicht wiederholt. Auch sei Fluglärm nicht für einen Preisverfall verantwortlich: In der von Fluglärm betroffenen Gegend könne das Planungsdezernat lediglich beobachten, dass die Immobilienpreise nicht so stark stiegen wie in anderen Stadtgebieten." Nachweisbar wurde noch im Jahr 2009 ein Grundstück gleicher Größe mit einem ähnlichen Gebäude und Erhaltungszustand aus der Zeit der 50/60er Jahre in unmittelbarer Nachbarschaft für 1,9 Millionen Euro verkauft. Die "Oberbürgermeister-Villa" war über Jahrzehnte ertragreich vermietet. Laut Auskunft verschiedener Makler lag 2009 ein belastbares Angebot über 1,5 Millionen Euro für das Gebäude vor, das im Stil der 60er Jahre erhalten werden sollte. In der Nachbarschaft wurden die unterschiedlichsten Baustile zugelassen - Beispiel Amanatidis-Villa - ohne sonderlich erkennbare Auflagen. Die Verlärmung vormals ruhiger Wohnlagen führt seit 2011 zu überdurchschnittlich vielen Verkäufen in den betroffenen Gebieten. Die Verkäufer akzeptieren im Schnitt einen Abschlag von circa 30% für ihre Gebäude und Grundstücke. Käufer, die vor 2011 Eigentum erworben haben, sehen sich von ihren finanzierenden Banken bei Kreditverlängerungen mit teils existenzgefährdenden Forderungen nach zusätzlichen Sicherheiten konfrontiert. Für die Oberbürgermeister-Villa lagen den Maklern trotz Fluglärms Anfragen vor, die beträchtlich über den 750.000 Euro lagen, die letztlich erzielt wurden. Folgt man zusätzlich noch der Logik des Planungsdezernenten, dass die Immobilienpreise im betroffenen Gebiet nur "nicht so stark stiegen", wie im Stadtgebiet, hätte der Verkaufserlös bei 2.000.000 Euro liegen müssen. Das führt den Ortsbeirat zwingend zu folgenden Nachfragen:
- Wie ist der Verkaufserlös mit einem Verlust von 1.150.000 Euro gegenüber dem exakt vergleichbaren benachbarten Grundstück zu erklären, wenn Fluglärm keine Rolle spielt?
- Wer ist der Verantwortliche für das finanzielle Fiasko, wurden Nachforschungen angestellt und wurden Ermittlungen eingeleitet?
- Wie viele Spielgeräte auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 5 müssten aktuell nicht ersatzlos abgebaut werden, wenn der Stadt die verlorenen 1.150.000 Euro zur Verfügung stünden? Begründung: Die Antworten des Planungsdezernenten und Bürgermeisters der Stadt Frankfurt zu den Auswirkungen des Fluglärms auf Immobilienpreise sind realitätsfremd. In der Grundsteuer wird mit Abschlägen von 10 bis 15% gearbeitet. Banken senken den Wert der Sicherheiten ihrer Kunden radikal um bis zu 1/3. Das Dilemma der Stadt Frankfurt besteht darin ihre Mitverantwortung für den realen Wertverlust der Gebäude und Grundstücke in den Schneisen von Oberrad bis Niederrad anzuerkennen. Dazu gehört auch die Mär vom Lerchesberg-Luxus-Problem. Das nachvollziehbare Verhalten der finanzierenden Banken überfordert die finanziellen Möglichkeiten vieler Familien. Zur Realität gehört auch anzuerkennen, dass sich ohne Stilllegung der Nordwestlandebahn im betroffenen Süden nichts zum Besseren ändern wird. Die Anerkennung dieser Binsenweisheit benötigt bei vielen Verantwortlichen unverantwortlich viel Zeit. Neben Gesundheit und den Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen zerstört die neue Landebahn die finanzielle Existenz vieler Familien. Diese Konsequenzen müssen ausgesprochen werden, um sich für eine Veränderung der unhaltbaren Situation einsetzen zu können.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Februar 2014 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.02.2014 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)