Bahnhöfe Höchst und Griesheim: Wo bleibt die Barrierefreiheit? Defekte Aufzüge im Bahnhof Höchst - was macht man besser in Griesheim?
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Magistrat zu beauftragen, Informationen zur Barrierefreiheit an den Bahnhöfen Höchst und Griesheim einzuholen. Ziel ist es, die dauerhafte Barrierefreiheit der Bahnhöfe zu gewährleisten und die Nutzer über die sachgemäße Nutzung der Aufzüge aufzuklären.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, folgende Informationen bei der Deutsche Bahn aufgrund des Artikels im Höchster Kreisblatt vom 09.05.2023, Seite 15, einzuholen:
1.
a) Um welche Art der Beschädigung handelt es sich?
b) Warum sollen diese nur mutwillig beschädigt sein? Welche Nachweise gibt es dafür?
c) Wie können Aufzüge unsachgemäß benutzt werden? Wie wird dies festgestellt?
d) Was ist eine sachgemäße Nutzung bzw. wie sieht diese aus?
e) Wie können die Nutzer sorgsamer mit den Aufzügen umgehen?
f) Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit Aufzüge nicht permanent und über längere Zeit ausfallen aa) wegen Baumängel oder Materialmängel und bb) wegen mutwilliger Zerstörung?
2. Was unternimmt die Deutsche Bahn, um ihrer Pflicht nachzukommen, die Barrierefreiheit ihrer Bahnhöfe dauerhaft zu gewährleisten und sicherzustellen?
3. Wie stellt die Deutsche Bahn sicher, dass die Barrierefreiheit am Bahnhof Griesheim, der jetzt entsprechend umgebaut werden soll (mit 4 Aufzügen) real gewährleistet ist?
Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, welche Maßnahmen er ergreift bzw. ergreifen kann, um die Barrierefreiheit der auf städtischem Gebiet befindlichen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, ob eigene oder diejenigen der Deutsche Bahn, zu gewährleisten und sicherzustellen und den entsprechenden Umbau zu beschleunigen.
Begründung
Wie der Presse vom 09.05.2023 zu entnehmen ist, ist die Barrierefreiheit am zweitgrößten Bahnhof Frankfurts wegen ständiger ausgefallener Aufzüge nicht gelungen. Die Deutsche Bahn wirft den Nutzern unsachgemäße Nutzung vor und appelliert an die Bürger, sorgsamer mit den Aufzugsanlagen umzugehen. Diese Aussage bedeutet also, dass die Bahn zwar Aufzüge eingebaut hat, um theoretisch eine Barrierefreiheit ihres Bahnhofs hergestellt zu haben, die Nutzer des Bahnhofs aber gebeten werden, diese möglichst nicht zu benutzen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie dies unsachgemäß machen bzw. die Aufzüge unsachgemäß nutzen? Die Deutsche Bahn hat die Auflage, Ihre Bahnhöfe barrerefrei neu zu bauen bzw. umzubauen, um für alle Menschen nutzbar zu sein. Davon ist die Deutsche Bahn weit entfernt. Anstelle nach Lösungen zu suchen, wie die Umsetzung wirklich zum Vorteil der Nutzer, insbesondere derjenigen Nutzer mit mobiler Einschränkung oder sonstiger Hilfsmittel, Kinderwagen etc., wird, wirft sie den Nutzern unsachgemäße Handhabung vor. Das ist eine pauschale Verurteilung. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung, damit die Nutzer der Bahn sich "sachgemäß" verhalten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Mai 2023 brachte SPD im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.07.2023 im OBR 6 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme