Lärmminderungsplanung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zu 1.1) Der Lärmaktionsplan des Landes Hessen stellt, was den Ortsbezirk 7 betrifft, eine Verdummung der Bevölkerung dar. Die vorgebliche Absicht, den Lärm zu vermindern, wurde durch das aktuelle Handeln des Landes Hessen konterkariert, indem auf der A 66 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hoch gesetzt wurde. Statt einer Lärmminderung bescherte dies den Bürgern eine Erhöhung des Lärmpegels. zu 1.2) Im Lärmaktionsplan steht auf Seite 180, dass bei der Siedlung Westhausen der „Lärmschutz im Verantwortungsbereich der Stadt Frankfurt läge, de es sich um an die bestehende BAB A66 herangerückte Bebauung handele“. Dies stellt eine unglaubliche Verdrehung der Tatsachen dar, da die Siedlung Westhausen lange vor der A 66 errichtet wurde! zu 2.) Die in Tabelle 56 auf Seite 180 genannten Maßnahmen bringen keine Lärmreduktion: -
- Thudichumstraße: Im Text auf Seite 181 wird zugegeben, dass die Lärmreduktion nur 1 dB(A) beträgt und kaum wahrnehmbar ist. - 3. und
- Dass der Umbau des Bahnhofs Rödelheim und der Umbau der Haltestelle Fischstein eine Reduktion des Straßenverkehrslärms bringen würden, ist wohl nur der Phantasie des Autors geschuldet, hat aber keinerlei Begründung. -
- Dass beim Ausbau des Fischsteinkreisels Flüsterasphalt verwendet werden soll, ist löblich. Andererseits wird der Ausbau zu einer Zunahme des Verkehrs und einer Zunahme der gefahrenen Geschwindigkeiten führen, sodass insgesamt mit einer Zunahme des Lärms gerechnet werden muss. Dies als Lärmminderung zu verkaufen, ist schon ziemlich dreist. Um sinnvolle Maßnahmen zur Lärmminderung auszuarbeiten, sollte auf den Sachverstand der Bevölkerung zurückgegriffen werden, wie es auch in anderen Stadtteilen der Fall war.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2010, OF 750/7
Betreff:
Lärmminderungsplanung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Der Magistrat wird aufgefordert, in die Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Straße des Landes Hessen die folgenden Punkte aufzunehmen:
1.1) Das Land Hessen wird aufgefordert, die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A66 zwischen Nordwestkreuz und Ludwig-Landmann-Straße zurückzunehmen.
1.2) Das Land Hessen wird (deutlicher als auf Seite 2 der Stellungnahme formuliert) aufgefordert, Lärmschutzmassnahmen an der A66 in der Siedlung Westhausen durchzuführen.
2.) Der Magistrat wird aufgefordert, sinnvolle Maßnahmen für die Lärmminderung im Ortsbezirk 7 auszuarbeiten. Dazu ist ein runder Tisch einzurichten.
Begründung:
zu 1.1) Der Lärmaktionsplan des Landes Hessen stellt, was den Ortsbezirk 7 betrifft, eine Verdummung der Bevölkerung dar. Die vorgebliche Absicht, den Lärm zu vermindern, wurde durch das aktuelle Handeln des Landes Hessen konterkariert, indem auf der A 66 die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hoch gesetzt wurde. Statt einer Lärmminderung bescherte dies den Bürgern eine Erhöhung des Lärmpegels.
zu 1.2) Im Lärmaktionsplan steht auf Seite 180, dass bei der Siedlung Westhausen der "Lärmschutz im Verantwortungsbereich der Stadt Frankfurt läge, de es sich um an die bestehende BAB A66 herangerückte Bebauung handele“. Dies stellt eine unglaubliche Verdrehung der Tatsachen dar, da die Siedlung Westhausen lange vor der A 66 errichtet wurde!
zu 2.) Die in Tabelle 56 auf Seite 180 genannten Maßnahmen bringen keine Lärmreduktion:
-
- Thudichumstraße: Im Text auf Seite 181 wird zugegeben, dass die Lärmreduktion nur 1 dB(A) beträgt und kaum wahrnehmbar ist. - 3. und
- Dass der Umbau des Bahnhofs Rödelheim und der Umbau der Haltestelle Fischstein eine Reduktion des Straßenverkehrslärms bringen würden, ist wohl nur der Phantasie des Autors geschuldet, hat aber keinerlei Begründung. -
- Dass beim Ausbau des Fischsteinkreisels Flüsterasphalt verwendet werden soll, ist löblich. Andererseits wird der Ausbau zu einer Zunahme des Verkehrs und einer Zunahme der gefahrenen Geschwindigkeiten führen, sodass insgesamt mit einer Zunahme des Lärms gerechnet werden muss. Dies als Lärmminderung zu verkaufen, ist schon ziemlich dreist. Um sinnvolle Maßnahmen zur Lärmminderung auszuarbeiten, sollte auf den Sachverstand der Bevölkerung zurückgegriffen werden, wie es auch in anderen Stadtteilen der Fall war. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.07.2010, B 457 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juli 2010BB 457Stellungnahmen der Stadt Frankfurt am Main zur Lärmminderungsplanung des Landes HessenMagistratsbericht
- 15. August 2010Sie sind hierOFOF 750/7LärmminderungsplanungOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und Wöhle gegen FARBECHTE und FDP (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und Wöhle