Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung einer Fläche westlich der A661 für die Errichtung eines Schulcampus. Dies ist notwendig, um dem steigenden Bedarf an Schulplätzen in Frankfurt am Main gerecht zu werden. Der Magistrat soll die Eignung der Fläche unter verschiedenen Aspekten prüfen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. ob der Magistrat die im Anhang dargestellte und gelb umrandete Fläche westlich der A661, nördlich der L3019, östlich der Straße "Am Zedernholz" sowie südlich des Golfplatzes, welche im Regionalen Flächennutzungsplan als "Grünfläche, intensiv" ausgewiesen ist, unter fachlichen sowie unter bau- und naturschutzrechtlichen Aspekten auf die Eignung als Gemeinbedarfsfläche, insbesondere für weiterführende Schulen, geprüft hat; 2. falls die Prüfung der vorgenannten Flächen erfolgt ist, zu welchem Ergebnis die Prüfungen geführt haben sowie 3. falls eine solche Prüfung nicht erfolgt ist, diese durchzuführen und dem Ortsbeirat über das Ergebnis zu berichten, wobei - falls nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Eignung gegeben ist - auch darüber zu berichten ist, ob und welche Maßnahmen zweckmäßig und erforderlich wären, um eine Eignung herbeizuführen.
Begründung
In Frankfurt am Main besteht dringender Bedarf an Flächen für Schulen. Der Bedarf steigt in Folge des aktuellen Schulentwicklungsplans 2018 -2024 und der weiteren danach geplanten Schulen. Der Magistrat hat mehrfach in Beantwortung entsprechender Anfragen des Ortsbeirates darüber berichtet, dass auch Flächen innerhalb des Ortsbeiratsbezirkes 12 daraufhin geprüft worden sind und noch werden, ob sie für die Errichtung von Schulen in Betracht kommen. Nach Kenntnis des Ortsbeirates werden aktuell insbesondere Flächen für die bereits bestehende Johanna-Tesch-Schule (ehem. IGS im Frankfurter Norden), sowie für das sechszügige Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord, dessen Errichtung bereits zum Schuljahr 2020/2021 geplant war (vgl. M 69 2019), aber bislang nicht umgesetzt ist. Der Ortsbeirat sieht sich in der Verantwortung, die Suche nach möglicherweise geeigneten Flächen konstruktiv zu unterstützen und bittet daher um Prüfung der o.g. Flächen soweit diese nicht bereits erfolgt ist. Ein Teil der Flächen wurde bzw. wird im Zuge des endgültigen Rückbaus der früheren BAB-Auffahrt Bonames / Kalbach frei und steht ggf. für eine schulische Nutzung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2020STST 95Sportflächen zwischen Kalbach und Bonames möglich?Stellungnahme
- 4. Januar 2021Sie sind hierOFOF 694/12Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 15. Januar 2021OMOM 7057Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich?Direktanregung
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 143 WochenSTST 2473Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme