Bebauung an der Heerstraße anwohnerfreundlicher gestalten!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die im Entwurf des Bebauungsplans 854 vorgesehene gewerbliche Bebauung entlang der Heerstraße und der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße mit 15 m hohen Häusern bedeutet, dass den Bewohnern der kleinen Einfamilienhäuser eine massive, fünfgeschossige Mauer vor die Nase gesetzt wird. Die geplante Bebauung ist dreimal so hoch wie die bestehende Bebauung und würde zu einer nicht zu vertretenden Verschlechterung der Wohnqualität führen. Der Gebäuderiegel entlang der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße ist zwar aus Lärmschutzgründen sinnvoll, aber auch hier ist eine Bebauungshöhe von 15 m für das direkt angrenzende Wohngebiet zu hoch. Außerdem wird durch diesen hohen und langen Riegel die Durchlüftung des Gebietes (Westwinde!) verhindert.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2010, OF 668/7
Betreff:
Bebauung an der Heerstraße anwohnerfreundlicher gestalten!
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Höhe der Bebauung in einem Streifen direkt an der Heerstraße gegenüber den Häusern Nr. 173 - 205 und 138 - 144 sowie längs der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße wird auf 9 m beschränkt.
Begründung:
Die im Entwurf des Bebauungsplans 854 vorgesehene gewerbliche Bebauung entlang der Heerstraße und der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße mit 15 m hohen Häusern bedeutet, dass den Bewohnern der kleinen Einfamilienhäuser eine massive, fünfgeschossige Mauer vor die Nase gesetzt wird. Die geplante Bebauung ist dreimal so hoch wie die bestehende Bebauung und würde zu einer nicht zu vertretenden Verschlechterung der Wohnqualität führen.
Der Gebäuderiegel entlang der verlängerten Ludwig-Landmann-Straße ist zwar aus Lärmschutzgründen sinnvoll, aber auch hier ist eine Bebauungshöhe von 15 m für das direkt angrenzende Wohngebiet zu hoch. Außerdem wird durch diesen hohen und langen Riegel die Durchlüftung des Gebietes (Westwinde!) verhindert.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.02.2010, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2010MM 29Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 22. Februar 2010Sie sind hierOFOF 668/7Bebauung an der Heerstraße anwohnerfreundlicher gestalten!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 9. März 2010OAOA 1073Bebauung an der Heerstraße anwohnerfreundlicher gestalten! Vortrag des Magistrats vom 19.02.2010, M 29Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, Jourdan und Wöhle gegen CDU, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) zu 2. SPD, FARBECHTE, Jourdan und Wöhle gegen CDU, FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme