Mauer entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee
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Carl-Hermann-Rudloff-Allee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Carl-Hermann-Rudloff-Allee per E-MailBegründung
Carl-Hermann-Rudloff-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rechtskräftigen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee so auszugestalten, um die vorgesehene Begrenzung möglichst transparent, den absichtlich hergestellten kurvigen Straßenverlauf folgend und so wenig wie möglich optisch eingrenzend, wirken zu lassen. Begründung: Der Bebauungsplan M 803 Ä 6 ist inzwischen rechtskräftig. Die Bauarbeiten im Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee haben nun hinsichtlich der Straßeneinfriedung begonnen und für Verwunderung gesorgt. Laut Bebauungsplan beträgt die Höhe im Bereich des Straßenverlaufs max. 1,70 m und entlang öffentlicher Grünfläche beträgt die Höhe max. 2,00 m. Um eine optische Auflockerung zu erreichen, ist die Möglichkeit von auflockerndem Straßenbergleitgrün sowie vielen Durchbrüchen und wechselnden Höhen zu prüfen.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2016, OF 65/12
Betreff: Mauer entlang der Carl-Hermann-Rudloff-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den rechtskräftigen Bebauungsplan im südwestlichen Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee so auszugestalten, um die vorgesehene Begrenzung möglichst transparent, den absichtlich hergestellten kurvigen Straßenverlauf folgend und so wenig wie möglich optisch eingrenzend, wirken zu lassen.
Begründung: Der Bebauungsplan M 803 Ä 6 ist inzwischen rechtskräftig. Die Bauarbeiten im Bereich der Carl-Hermann-Rudloff-Allee haben nun hinsichtlich der Straßeneinfriedung begonnen und für Verwunderung gesorgt. Laut Bebauungsplan beträgt die Höhe im Bereich des Straßenverlaufs max. 1,70 m und entlang öffentlicher Grünfläche beträgt die Höhe max. 2,00 m. Um eine optische Auflockerung zu erreichen, ist die Möglichkeit von auflockerndem Straßenbergleitgrün sowie vielen Durchbrüchen und wechselnden Höhen zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.09.2016 im OBR 12 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)