Planungsrecht im Kerngebiet Bockenheims durch Aufstellung neuer Bebauungspläne aktualisieren sowie die Bearbeitung der Sanierungsbebauungspläne der achtziger…
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Planungsrecht im Kerngebiet Bockenheims durch Aufstellung neuer Bebauungspläne aktualisieren sowie die Bearbeitung der Sanierungsbebauungspläne der achtziger Jahre durchführen, um vorhandenen Wohnraum zu schützen und Platz für neuen zu schaffen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Auf dem o.g. Areal sind in den letzten Jahren einige planungsrechtliche Widersprüche entstanden: In der Leipziger Straße 32 befindet sich eine seit mehr als 10 Jahren leerstehende Bauruine, an dieser Stelle war ursprünglich die Errichtung einer Kleinmarkthalle geplant. Vor 2 Jahren wurde die „ Bebauung durch Reihenhäuser zum Wohnen auf vorhandener Bebauung" genehmigt (laut ausgehängter Baugenehmigung im Jahre 2008). Auf dem ehemaligen Autohausgelände am Kurfürstenplatz sollten laut vorausgegangenen Beschlusses des Ortsbeirats mindestens 50 fünfgeschossige Wohnungen geplant und bebaut werden - stattdessen wurde ein Lidl -Supermarkt mit 55 Parkplätzen und mit einem Obergeschoss genehmigt. 3. In der Folge kann eine dringend notwendige Erweiterung des Wohnungs angebots in Bockenheim nicht garantiert werden. Im Bebauungsplan NR. 155 vom 12.03.1966 ist das gesamte Gebiet zwischen Am Weingarten, Leipziger Straße, Gräfstraße und Sophienstraße als Gewerbegebiet ausgewiesen. Hier ist durch eine Planungsänderung die neue und die alte Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.
Inhalt
Antrag vom 12.09.2010, OF 527/2
Betreff:
Planungsrecht im Kerngebiet Bockenheims durch Aufstellung neuer Bebauungspläne aktualisieren sowie die Bearbeitung der Sanierungsbebauungspläne der achtziger Jahre durchführen, um vorhandenen Wohnraum zu schützen und Platz für neuen zu schaffen
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert:
Das Planungsrecht im Kerngebiet Bockenheim zwischen der Schloßstraße, Robert Mayer Straße, Gräfstraße, Sophienstraße und der Bahnlinie nach Friedberg bis zur Breitenbachbrücke soll durch neue Bebauungspläne aktualisiert werden, um das vorhandene Wohnen zu sichern, und Platz für neuen Wohnraum zu schaffen.
Die noch im Verfahren befindlichen Sanierungsbebauungspläne der 80er Jahre werden aus dem gleichen Grund bis zur Satzungsreife bearbeitet.
Begründung:
Auf dem o.g. Areal sind in den letzten Jahren einige planungsrechtliche Widersprüche entstanden:
In der Leipziger Straße 32 befindet sich eine seit mehr als 10 Jahren leerstehende Bauruine, an dieser Stelle war ursprünglich die Errichtung einer Kleinmarkthalle geplant. Vor 2 Jahren wurde die " Bebauung durch Reihenhäuser zum Wohnen auf vorhandener Bebauung" genehmigt (laut ausgehängter Baugenehmigung im Jahre 2008).
Auf dem ehemaligen Autohausgelände am Kurfürstenplatz sollten laut vorausgegangenen Beschlusses des Ortsbeirats mindestens 50 fünfgeschossige Wohnungen geplant und bebaut werden - stattdessen wurde ein Lidl -Supermarkt mit 55 Parkplätzen und mit einem Obergeschoss genehmigt.
3. In der Folge kann eine dringend notwendige Erweiterung des Wohnungs angebots in Bockenheim nicht garantiert werden. Im Bebauungsplan NR. 155 vom 12.03.1966 ist das gesamte Gebiet zwischen Am Weingarten, Leipziger Straße, Gräfstraße und Sophienstraße als Gewerbegebiet ausgewiesen. Hier ist durch eine Planungsänderung die neue und die alte Wohnbebauung planungsrechtlich zu sichern.
Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2010, OF 505/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. September 2010 brachte LINKE. im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.10.2010 im OBR 2 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (=Annahme)