Elbphilharmonie im Palmengarten?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Sanierung des Palmengarten-Gesellschaftshauses befindet sich erst in der Rohbauphase und bereits jetzt sind gegenüber dem ursprünglich von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten Investitionsvolumen mit 35,155 Mio. EUR Kostensteigerungen von mehr als 20 % eingetreten. Mit den vom Magistrat beantragten Mehrkosten würden wir den ursprünglichen Kostenrahmen bereits in dieser frühen Phase des Bauens um mehr als ein Drittel überschreiten. Daher kann die lapidare Aussage des Magistrats, es gäbe keine Alternativen, so nicht akzeptiert werden.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2010, OF 498/2
Betreff:
Elbphilharmonie im Palmengarten?
Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M25 wird zurückgestellt. Der Magistrat wird aufgefordert, Kostensenkungen in der laufenden Maßnahme zu erarbeiten. Diese könnten z.B. durch Einsparungen bei Ausstattungsmerkmalen oder Beteiligung des zukünftigen Mieters an den Kosten für einen erhöhten Standard erzielt werden.
Begründung:
Die Sanierung des Palmengarten-Gesellschaftshauses befindet sich erst in der Rohbauphase und bereits jetzt sind gegenüber dem ursprünglich von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten Investitionsvolumen mit 35,155 Mio. EUR Kostensteigerungen von mehr als 20 % eingetreten. Mit den vom Magistrat beantragten Mehrkosten würden wir den ursprünglichen Kostenrahmen bereits in dieser frühen Phase des Bauens um mehr als ein Drittel überschreiten. Daher kann die lapidare Aussage des Magistrats, es gäbe keine Alternativen, so nicht akzeptiert werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 99 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010MM 99Sanierung des Gesellschaftshauses im PalmengartenMagistratsvortrag
- 13. Juni 2010Sie sind hierOFOF 498/2Elbphilharmonie im Palmengarten?Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 2 SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 SPD und 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme)