Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und mögliche Verlegung des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldeppingstraße in Preungesheim. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da der aktuelle Standort nicht optimal ist. Die Entscheidung wurde in mehreren Sitzungen behandelt, jedoch letztlich abgelehnt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alkmenestraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Einrichtung zentraler Abstellplätze für E-Scooter13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Dichte Bepflanzung des Zauens entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Alkmenestraße per E-MailAntrag
Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschilds in der Goldeppingstraße in Preungesheim um ca. 450 Meter vom Spielplatz Alkmenestraße bis hinter die Zufahrt zum Sportpark Preungesheim (Richtung Hofhausstraße) verlegt werden kann.
Begründung
Das Tempo-30-Zonen-Verkehrsschild befindet sich z.Zt. etwa 20 Meter hinter der Alkmenestraße in mittiger Höhe des Spielplatzes Goldeppingstraße, unmittelbar vor der Sportanlage Preungesheim. Dann gilt für ca. 900 Meter eine Tempobeschränkung auf 50 km/h. Ab der Bundesautobahn A 661 gilt dann bis zur Hofhausstaße eine Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch gerechtfertigt ist, mangels nicht vorhandenen Fuß- und Radweges.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2022 brachte AfD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2023 im OBR 10 abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 FDP und AfD (= Annahme); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung)