Skip to main content

Keine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.05.2020, OF 485/7 Betreff: Keine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs Zwischen den Grundstücken Praunheimer Landstraße 201 und 211 gibt es eine Reihe unbebauter Grundstücke, wobei bei einem Grundstück seit mehreren Jahren die massive Ausdehnung des Grünbewuchses auch im Bereich des Bürgersteiges geduldet und durch eine entsprechende Absperrung geschützt wird. Dadurch ist der Bürgersteig nicht nutzbar und die Fußgänger sind gezwungen in diesem Bereich auf den Fahrradweg auszuweichen, was zu einer erheblichen Gefährdung führt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, in dem beschriebenen Bereich eine ungehinderte Nutzung des Bürgersteigs herzustellen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 485/7 wurde zurückgezogen.