Keine Nutzungsmöglichkeit des Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Nutzung des Bürgersteigs an der Praunheimer Landstraße zu ermöglichen, da der Bewuchs die Nutzung stark einschränkt und Fußgänger gefährdet. Ziel ist es, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Bürgersteigs an einem Grundstück der Praunheimer Landstraße durch ausgedehnten Bewuchs Zwischen den Grundstücken Praunheimer Landstraße 201 und 211 gibt es eine Reihe unbebauter Grundstücke, wobei bei einem Grundstück seit mehreren Jahren die massive Ausdehnung des Grünbewuchses auch im Bereich des Bürgersteiges geduldet und durch eine entsprechende Absperrung geschützt wird. Dadurch ist der Bürgersteig nicht nutzbar und die Fußgänger sind gezwungen in diesem Bereich auf den Fahrradweg auszuweichen, was zu einer erheblichen Gefährdung führt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2020 brachte SPD im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.