Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen / Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des…
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Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen / Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen / Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden für die Volleinhausung, inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) Seckbach, fortlaufende Investitions- und Planungsmittel in ausreichender Höhe eingestellt. Begründung: Die Einhausung ist die einzige und einmalige Möglichkeit auf Jahrzehnte für die dichtbesiedelten Stadtteile Bornheim und Seckbach und der dort ansässigen Wohnbevölkerung einen ausreichenden Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz zu ermöglichen. Die starke Verkehrsbelastung der nahen Bebauung sowie der ungünstigen topografischen Situation mit einer Autobahn in Tallage und hangwärts aufsteigender Bebauung, ist ein Lärmschutz mit konventionellen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend und zielführend. Die Decke der Einhausung kann zudem als Retentionsausgleich für den Wegfall des Landschaftsschutzgebietes dienen.
Inhalt
Antrag vom 17.11.2018, OF 459/11
Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen / Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) der A 661 bei Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden für die Volleinhausung, inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerks (Variante L1) Seckbach, fortlaufende Investitions- und Planungsmittel in ausreichender Höhe eingestellt.
Begründung: Die Einhausung ist die einzige und einmalige Möglichkeit auf Jahrzehnte für die dichtbesiedelten Stadtteile Bornheim und Seckbach und der dort ansässigen Wohnbevölkerung einen ausreichenden Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz zu ermöglichen. Die starke Verkehrsbelastung der nahen Bebauung sowie der ungünstigen topografischen Situation mit einer Autobahn in Tallage und hangwärts aufsteigender Bebauung, ist ein Lärmschutz mit konventionellen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend und zielführend. Die Decke der Einhausung kann zudem als Retentionsausgleich für den Wegfall des Landschaftsschutzgebietes dienen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. November 2018 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.