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Bebauungsplan Nr. 898 . Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin.

Inhalt

Antrag vom 23.02.2015, OF 456/4

Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind.

Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Februar 2015Sie sind hier
    OFOF 456/4Bebauungsplan Nr. 898 . Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2015OMOM 3956Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich HeidestraßeDirektanregung
  3. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 881Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich HeidestraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 39 · 10.03.2015
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3956 2015 Die Vorlage OF 456/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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