Bebauungsplan Nr. 898 . Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße
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Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin.
Inhalt
Antrag vom 23.02.2015, OF 456/4
Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind.
Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2015Sie sind hierOFOF 456/4Bebauungsplan Nr. 898 . Berger Straße/Höhenstraße, Bereich HeidestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2015OMOM 3956Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich HeidestraßeDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 881Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich HeidestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme