Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können. Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am 28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2013, OF 425/2
Betreff:
Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
Der derzeitige Stand des Bebauungsplan Campus Bockenheim soll in einer Bürgeranhörung des Ortsbeirats vorgestellt werden.
Die Offenlage des Bebauungsplans wird nicht vor einer Bürgeranhörung zum Bebauungsplan beschlossen werden. Es soll der Bevölkerung mehr Zeit gegeben werden, die Planungen und deren Auswirkungen zu diskutieren.
Begründung:
Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können. Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am 28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2013 wurde diesen Antrag im Ortsbeirat eingebracht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.