Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung

Vorlagentyp: OF
1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können. Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am 28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst.

Inhalt

Antrag vom 24.11.2013, OF 425/2

Betreff:

Stand des Bebauungsplans Kulturcampus Frankfurt/Campus Bockenheim in einer Bürgeranhörung der Bevölkerung vorstellen - Keine Offenlage ohne eine Bürgeranhörung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:

Der derzeitige Stand des Bebauungsplan Campus Bockenheim soll in einer Bürgeranhörung des Ortsbeirats vorgestellt werden.

Die Offenlage des Bebauungsplans wird nicht vor einer Bürgeranhörung zum Bebauungsplan beschlossen werden. Es soll der Bevölkerung mehr Zeit gegeben werden, die Planungen und deren Auswirkungen zu diskutieren.

Begründung:

Nach den Planungswerkstätten wurden im Konsensplan und im späteren Strukturplan, welcher Grundlage für den Bebauungsplan sein soll, umfangreiche Veränderungen vorgenommen. Wichtige Grundlagen, wie der Wohnanteil, die Freiflächen, die Bebauungsdichte, die sozialen Einrichtungen und die Erhaltung der denkmalgeschützten Bauten sind noch ungeklärt, zum Teil sind Gutachten einzuholen und Diskussionen müssen ohne unter Zeitdruck zu stehen ermöglicht werden. Diese Informationen sollen der Bevölkerung vor der Offenlage zur Kenntnis gegeben werden, zumal nach der Offenlage die sogenannte Planreife nach Baugesetzbuch Eintritt, und sofort nach dem Ende der Offenlage Baugenehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans erteilt werden können. Insbesondere besteht kein Zeitdruck, wenn man berücksichtigt, dass der Zeitfaktor bisher eine unbedeutende oder keine Rolle gespielt hat: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan des Campus Bockenheim wurde am 28.02.1985, also vor mehr als 28 Jahren, gefasst.

Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. November 2013 wurde diesen Antrag im Ortsbeirat eingebracht. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 28 · 25.11.2013
TO I, TOP 32
Zurückgezogen
Die Vorlage OF 425/2 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen