Bundesverkehrswegeplan 2030 Ausbau A 5
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Ausbau der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird, damit die mit dem Ausbau einhergehende Lärmschutzmaßnahme hergestellt wird. Begründung: Aus dem aktuell vorgelegten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 geht hervor, dass die Erweiterung der BAB 5 nicht mehr im vordringlichen Bedarf festgeschrieben ist. Da alle Bemühungen für einen Lärmschutzwall im Bereich von Kalbach-Riedberg bisher ergebnislos blieben, rückt sie mit der Rückstufung aus dem vordringlichen Bedarf in noch weitere Ferne. Damit die ständig wachsende Wohnbevölkerung vor dem gesundheitsgefährdenden Lärm geschützt wird, hat der vordringliche Bedarf oberste Priorität.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2016, OF 42/12
Betreff: Bundesverkehrswegeplan 2030 Ausbau A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Ausbau der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird, damit die mit dem Ausbau einhergehende Lärmschutzmaßnahme hergestellt wird.
Begründung: Aus dem aktuell vorgelegten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 geht hervor, dass die Erweiterung der BAB 5 nicht mehr im vordringlichen Bedarf festgeschrieben ist. Da alle Bemühungen für einen Lärmschutzwall im Bereich von Kalbach-Riedberg bisher ergebnislos blieben, rückt sie mit der Rückstufung aus dem vordringlichen Bedarf in noch weitere Ferne. Damit die ständig wachsende Wohnbevölkerung vor dem gesundheitsgefährdenden Lärm geschützt wird, hat der vordringliche Bedarf oberste Priorität.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2016 brachte SPD im Ortsbeirat 12 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2016 im OBR 12 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)