Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können. Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2017, OF 405/5
Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können.
Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. April 2017 brachte LINKE. im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.04.2017 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)