Überflutungsflächen am Urselbach dauerhaft vor Bebauung schützen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Grünflächen am Urselbach dauerhaft vor einer Bebauung zu schützen, um die Hochwassergefahr zu minimieren und die Naherholung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig im Kontext des Klimawandels und der steigenden Temperaturen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten die Grünflächen am Max-Kirchner-Weg, den Bolzplatz mit der dahinterliegenden Bewaldung, sowie die oberhalb des Urselbachs liegenden Wiesen dauerhaft vor einer Bebauung zu schützen, siehe Kartenausschnitt 1.
Begründung
Im Zuge des Klimawandels nimmt die Hochwassergefahr des Urselbachs stetig zu. Es ist leider nur eine Frage der Zeit, dass es zu einer Überschwemmung der anliegenden Wohngebiete kommt. Das o.g. Gebiet wurde 2022 vom Regierungspräsidium amtlich als Überschwemmungsgebiet des Urselbachs ausgewiesen, siehe Kartenausschnitt 2. Jedoch sind im Bebauungsplan B537 nichtexistierende Straßen und Wege eingezeichnet, die auf eine potentielle Bebauung hinweisen. Neben dem Hochwasserschutz dient das Gebiet mit seinem Bolzplatz der Naherholung. Auch trägt es erheblich zur Abkühlung während der immer heißer werdenden Sommer bei. Das Gebiet soll grundsätzlich nicht bebaut werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Januar 2024 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.