Unzureichende bzw. irreführende Informationen zu Baumfällungen
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Azaleenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrsberuhigter Bereich im Azaleenweg10.09.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Starkregenereignisse hier: Kanalisation05.05.2023 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Azaleenweg per E-MailBegründung
Baumfällungen Am 24.01.2013 begannen im Auftrag des Stadtentwässerungsamtes am Azaleenweg die Fällungen von insgesamt 12 Hybrid-Pappeln. Obwohl der zuständige Ortsbeirat 10 üblicherweise durch das ausführende Amt vorab über Grund und detaillierte Benennung der betroffenen Bäume in Kenntnis gesetzt wird, blieb dies in dem Fall aus. Ausschließlich eine Presseveröffentlichung in der FNP vom 20.11.2012 kündigte die Maßnahmen an. Dies hatte zufolge, dass beunruhigte Anfragen von Bürgern an Mitglieder des Ortsbeirats 10, durch diese nicht adäquat oder gar nicht beantwortet werden konnten. Die durch telefonische Bürgeranfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde und beim Stadtentwässerungsamt erhaltenen und sehr unterschiedlichen Informationen sorgten in der Folge vollends für ein unklares Lagebild. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Aus welchen Gründen wurden die 12, 60-80 Jahre alten Hybrid-Pappeln am Azaleenweg gefällt bzw. warum war gegebenenfalls ein reiner Rückschnitt nicht ausreichend?
- Wurden von einem amtlichen Sachverständigen Einzelgutachten für die Bäume erstellt?
- Stimmt die Information, dass teils Bäumfällungen nur aufgrund von durch Aushubarbeiten verursachter Schäden erforderlich wurden? Wurden gegebenenfalls vorhandene Verursacher ermittelt und können diese kostenseitig herangezogen werden.
- Wurden tatsächlich nur aufgrund von Schädigung genehmigte Bäume gefällt? Amtseitige telefonische Äußerungen lassen vermuten, dass teils nicht sicherheitsrelevante Gründe eine ausschließliche Rolle gespielt haben könnten.
- Wurde aufgrund der Nähe zur A661, bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen, der Fokus auf eine rasch vorhandene Lärmminderungsfähigkeit gelegt und wann werden die neuen Bäume vor Ort eingesetzt. Der Magistrat wird aus gegebenem Anlass ergänzend aufgefordert, alle in Frage kommenden Ämter anzuweisen sicherzustellen, dass zuständige Ortsbeiräte immer, angemessen und rechtzeitig über anstehende Fällarbeiten und die daraus resultierenden Neupflanzungen zu informieren.
Inhalt
Antrag vom 05.02.2013, OF 396/10
Betreff: Unzureichende bzw. irreführende Informationen zu Baumfällungen Am 24.01.2013 begannen im Auftrag des Stadtentwässerungsamtes am Azaleenweg die Fällungen von insgesamt 12 Hybrid-Pappeln. Obwohl der zuständige Ortsbeirat 10 üblicherweise durch das ausführende Amt vorab über Grund und detaillierte Benennung der betroffenen Bäume in Kenntnis gesetzt wird, blieb dies in dem Fall aus. Ausschließlich eine Presseveröffentlichung in der FNP vom 20.11.2012 kündigte die Maßnahmen an. Dies hatte zufolge, dass beunruhigte Anfragen von Bürgern an Mitglieder des Ortsbeirats 10, durch diese nicht adäquat oder gar nicht beantwortet werden konnten. Die durch telefonische Bürgeranfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde und beim Stadtentwässerungsamt erhaltenen und sehr unterschiedlichen Informationen sorgten in der Folge vollends für ein unklares Lagebild. Der Magistrat wird deshalb gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Aus welchen Gründen wurden die 12, 60-80 Jahre alten Hybrid-Pappeln am Azaleenweg gefällt bzw. warum war gegebenenfalls ein reiner Rückschnitt nicht ausreichend?
- Wurden von einem amtlichen Sachverständigen Einzelgutachten für die Bäume erstellt?
- Stimmt die Information, dass teils Bäumfällungen nur aufgrund von durch Aushubarbeiten verursachter Schäden erforderlich wurden? Wurden gegebenenfalls vorhandene Verursacher ermittelt und können diese kostenseitig herangezogen werden.
- Wurden tatsächlich nur aufgrund von Schädigung genehmigte Bäume gefällt? Amtseitige telefonische Äußerungen lassen vermuten, dass teils nicht sicherheitsrelevante Gründe eine ausschließliche Rolle gespielt haben könnten.
- Wurde aufgrund der Nähe zur A661, bei der Auswahl der Ersatzpflanzungen, der Fokus auf eine rasch vorhandene Lärmminderungsfähigkeit gelegt und wann werden die neuen Bäume vor Ort eingesetzt. Der Magistrat wird aus gegebenem Anlass ergänzend aufgefordert, alle in Frage kommenden Ämter anzuweisen sicherzustellen, dass zuständige Ortsbeiräte immer, angemessen und rechtzeitig über anstehende Fällarbeiten und die daraus resultierenden Neupflanzungen zu informieren.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Februar 2013 brachte SPD im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.