Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz
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Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät. Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die in der parallel eingebrachten M9 benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen.
Inhalt
Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4
Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät.
Begründung: Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die in der parallel eingebrachten M9 benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014MM 14Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 18. Februar 2014Sie sind hierOFOF 363/4Bebauungsplan Nr. 900 westlich OsthafenplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014OAOA 473Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.