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Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2014

Vortrag des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 900 - Hanauer Landstraße - westlich Osthafenplatz/Launhardtstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Details im PARLIS M_14_2014
18.02.2014

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz

Details im PARLIS OF_363-4_2014
18.02.2014

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14

Details im PARLIS OA_473_2014
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.02.2014, OF 363/4 Betreff: Bebauungsplan Nr. 900 westlich Osthafenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat aufzufordern, im genannten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Teilgebietes zwischen Hanauer Landstraße und Mayfarthstraße mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass die angestrebte Erweiterung der Wohnnutzung nicht in Konflikt mit der gewerblichen Nutzung des Hafens und seiner benachbarten Bereiche gerät.

Begründung:

Das einzuleitende Verfahren folgt wie weitere Verfahren, die in der parallel eingebrachten M9 benannt werden, der erklärten Absicht zusätzliche Wohnungsbauflächen zu gewinnen. Zugleich ist erklärte Absicht der Stadtpolitik, sowohl den Hafen langfristig in seinem Bestand zu sichern wie überhaupt Flächen für Gewerbe und Industrie innerhalb der Stadtgrenzen bereitzuhalten. Das Bebauungsplangebiet überdeckt sozusagen die Bruchstellen der Kontinentalplatten. Das mögliche Konfliktpotential ist im Prinzip in der Begründung der Vorlage benannt. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss bekräftigen die Gremien den Auftrag, den absehbaren Konflikten mit planerischen Mitteln zu begegnen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 473 2014 1. Der Vorlage M 14 wird unter Hinweis auf die OA 473 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 363/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.