Gestaltung der Grünfläche zwischen den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 6 und 6b
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die vor Jahren zum Teil in Eigeninitiative des Ortsbeirats angelegte Grünfläche leidet an der mangelnden Instandhaltung durch die Pflegevergabe an Privatfirmen. So wurden die vom Ortsbeirat angepflanzten Bäume und die Bodendecker auf der Geländeböschung, durch den Einsatz von Freischneidegeräten im Rahmen der „Pflege“ restlos beseitigt. Da die Fläche in zentraler Ortslage gegenüber der katholischen Kirche liegt, hält der Ortsbeirat eine Instandsetzung für dringlich.
Inhalt
Antrag vom 24.04.2010, OF 359/12
Betreff:
Gestaltung der Grünfläche zwischen den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 6 und 6b
Der Magistrat wird beauftragt, die o. g. öffentliche Grünfläche an der Kalbacher Hauptstraße mit dem Zugang zum Freizeitpark Kalbach, im Bereich des Bürgersteigs geordnet zu bepflanzen und die abrutschende Böschung mit dem ausgewaschenen Zugangsweg durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget zu finanzieren. Dieser Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7.000,- €. Sollten weitere Mittel erforderlich sein ist der Ortsbeirat zu beteiligen.
Begründung:
Die vor Jahren zum Teil in Eigeninitiative des Ortsbeirats angelegte Grünfläche leidet an der mangelnden Instandhaltung durch die Pflegevergabe an Privatfirmen. So wurden die vom Ortsbeirat angepflanzten Bäume und die Bodendecker auf der Geländeböschung, durch den Einsatz von Freischneidegeräten im Rahmen der "Pflege“ restlos beseitigt. Da die Fläche in zentraler Ortslage gegenüber der katholischen Kirche liegt, hält der Ortsbeirat eine Instandsetzung für dringlich.
Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2010Sie sind hierOFOF 359/12Gestaltung der Grünfläche zwischen den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 6 und 6bOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2010OIBOIB 188Gestaltung der Grünfläche zwischen den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 6 und 6bBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme