Bessere Überwachung der Friedhöfe in Schwanheim und Goldstein
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schwanheim und Goldstein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen auf den Schwanheimer und Goldsteiner Friedhöfen durchzuführen bzw. diese besser Überwachen zu lassen, um die sich dort in letzter Zeit häufenden Diebstähle von Grabbepflanzungen zu verhindern. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass in den vergangenen Wochen die Diebstähle von Grabbepflanzungen auf den vorgenannten Friedhöfen stark zugenommen hätten. Der Ortsbeirat der hält es aus diesem Grund für angebracht die Friedhöfe entsprechend stärker zu kontrollieren bzw. zu überwachen, um die Täter zu überführen.
Inhalt
Antrag vom 27.03.2012, OF 339/6
Betreff: Bessere Überwachung der Friedhöfe in Schwanheim und Goldstein
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Kontrollen auf den Schwanheimer und Goldsteiner Friedhöfen durchzuführen bzw. diese besser Überwachen zu lassen, um die sich dort in letzter Zeit häufenden Diebstähle von Grabbepflanzungen zu verhindern.
Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass in den vergangenen Wochen die Diebstähle von Grabbepflanzungen auf den vorgenannten Friedhöfen stark zugenommen hätten. Der Ortsbeirat der hält es aus diesem Grund für angebracht die Friedhöfe entsprechend stärker zu kontrollieren bzw. zu überwachen, um die Täter zu überführen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2012Sie sind hierOFOF 339/6Bessere Überwachung der Friedhöfe in Schwanheim und GoldsteinOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012OMOM 1074Bessere Überwachung der Friedhöfe in Schwanheim und GoldsteinDirektanregung
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 979Bessere Überwachung der Friedhöfe in Schwanheim und GoldsteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme