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Erhalt des Lehrschwimmbeckens der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: OFSPD
4 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Aus den Anlagen der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" und des "Bäderkonzept Frankfurt 2025" der Magistratsvorlage M 111 kann geschlossen werden, dass das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordwestweststadt nicht mehr renoviert bzw. neu gebaut werden soll. Dies entspricht nicht den Mitteilungen der Verwaltung zum Antrag OF 33/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.08.2016 in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.12.2017. Die dort angekündigten Planungsergebnisse sind dem Ortsbeirat 8 nicht bekannt und auch noch nicht vorgestellt worden. Aufgrund der vorher genannten Magistratsberichte sind im Investitionsprogramm 2018 bis 2021 des Haushaltsplans2018 im Produktbereich "20 Bildung" unter Punkt 5.006025 für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Mittel für den Abriss/Neubau Schwimmhalle + Traglufthalle eingesetzt Dieser Sachverhalt findet keine Entsprechung im Bäderkonzept: Denn auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" ist das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen nicht aufgeführt. Hinzukommt, dass auf Seite 48 des Bäderkonzepts als eine der Synergien für den Neubau des Schwimmspotzentrums angegeben ist, dass die Ernst-Reuter-Schulen nur gering entfernt zum Schwimmsportzentrum liegen. Die Entfernung ist nicht das Problem. Da an den Ernst-Reuter-Schulen im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden, wird es bei einer Verlagerung des Lehrschwimmbeckens ein Problem mit dem Transport dieser Schüler geben. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat,

  1. Auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen I und II aufzunehmen.
  2. Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" sollte der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
  3. Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.

Inhalt

Antrag vom 24.07.2018, OF 324/8

Betreff: Erhalt des Lehrschwimmbeckens der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Aus den Anlagen der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" und des "Bäderkonzept Frankfurt 2025" der Magistratsvorlage M 111 kann geschlossen werden, dass das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordwestweststadt nicht mehr renoviert bzw. neu gebaut werden soll. Dies entspricht nicht den Mitteilungen der Verwaltung zum Antrag OF 33/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.08.2016 in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.12.2017. Die dort angekündigten Planungsergebnisse sind dem Ortsbeirat 8 nicht bekannt und auch noch nicht vorgestellt worden. Aufgrund der vorher genannten Magistratsberichte sind im Investitionsprogramm 2018 bis 2021 des Haushaltsplans2018 im Produktbereich "20 Bildung" unter Punkt 5.006025 für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Mittel für den Abriss/Neubau Schwimmhalle + Traglufthalle eingesetzt Dieser Sachverhalt findet keine Entsprechung im Bäderkonzept: Denn auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" ist das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen nicht aufgeführt. Hinzukommt, dass auf Seite 48 des Bäderkonzepts als eine der Synergien für den Neubau des Schwimmspotzentrums angegeben ist, dass die Ernst-Reuter-Schulen nur gering entfernt zum Schwimmsportzentrum liegen. Die Entfernung ist nicht das Problem. Da an den Ernst-Reuter-Schulen im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden, wird es bei einer Verlagerung des Lehrschwimmbeckens ein Problem mit dem Transport dieser Schüler geben. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat,

  1. Auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen I und II aufzunehmen.
  2. Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" sollte der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
  3. Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Juli 2018 brachte SPD im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2018 im OBR 8 für erledigt erklärt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 8
Sitzung 24 · 09.08.2018
TO I, TOP 30
Beraten
1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 11
Beraten
1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 14
Beraten
1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 346/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 355/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 14
Erledigt
Anregung OA 341 2018 1. Der Vorlage M 111 wird unter Hinweis auf OA 341 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 324/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 346/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 355/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 360/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 360/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUFDPFreie Wähler
Ablehnung:
1 Linke
Enthaltung:
Grüne1 LinkeBFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu Ziffer 1. und 2. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3. der Vorlage: Annahme bei Enthaltung LINKE. (= Ablehnung)

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