Erhalt des Lehrschwimmbeckens der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Aus den Anlagen der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" und des "Bäderkonzept Frankfurt 2025" der Magistratsvorlage M 111 kann geschlossen werden, dass das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordwestweststadt nicht mehr renoviert bzw. neu gebaut werden soll. Dies entspricht nicht den Mitteilungen der Verwaltung zum Antrag OF 33/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.08.2016 in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.12.2017. Die dort angekündigten Planungsergebnisse sind dem Ortsbeirat 8 nicht bekannt und auch noch nicht vorgestellt worden. Aufgrund der vorher genannten Magistratsberichte sind im Investitionsprogramm 2018 bis 2021 des Haushaltsplans2018 im Produktbereich "20 Bildung" unter Punkt 5.006025 für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Mittel für den Abriss/Neubau Schwimmhalle + Traglufthalle eingesetzt Dieser Sachverhalt findet keine Entsprechung im Bäderkonzept: Denn auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" ist das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen nicht aufgeführt. Hinzukommt, dass auf Seite 48 des Bäderkonzepts als eine der Synergien für den Neubau des Schwimmspotzentrums angegeben ist, dass die Ernst-Reuter-Schulen nur gering entfernt zum Schwimmsportzentrum liegen. Die Entfernung ist nicht das Problem. Da an den Ernst-Reuter-Schulen im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden, wird es bei einer Verlagerung des Lehrschwimmbeckens ein Problem mit dem Transport dieser Schüler geben. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat,
- Auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen I und II aufzunehmen.
- Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" sollte der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
- Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2018, OF 324/8
Betreff: Erhalt des Lehrschwimmbeckens der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordweststadt Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Aus den Anlagen der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" und des "Bäderkonzept Frankfurt 2025" der Magistratsvorlage M 111 kann geschlossen werden, dass das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen in der Nordwestweststadt nicht mehr renoviert bzw. neu gebaut werden soll. Dies entspricht nicht den Mitteilungen der Verwaltung zum Antrag OF 33/8 des Ortsbeirats 8 vom 18.08.2016 in den Magistratsberichten B 8 vom 13.01.2017, B 202 vom 23.06.2017 und B 418 vom 22.12.2017. Die dort angekündigten Planungsergebnisse sind dem Ortsbeirat 8 nicht bekannt und auch noch nicht vorgestellt worden. Aufgrund der vorher genannten Magistratsberichte sind im Investitionsprogramm 2018 bis 2021 des Haushaltsplans2018 im Produktbereich "20 Bildung" unter Punkt 5.006025 für die Ernst-Reuter-Schulen I und II Mittel für den Abriss/Neubau Schwimmhalle + Traglufthalle eingesetzt Dieser Sachverhalt findet keine Entsprechung im Bäderkonzept: Denn auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" ist das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen nicht aufgeführt. Hinzukommt, dass auf Seite 48 des Bäderkonzepts als eine der Synergien für den Neubau des Schwimmspotzentrums angegeben ist, dass die Ernst-Reuter-Schulen nur gering entfernt zum Schwimmsportzentrum liegen. Die Entfernung ist nicht das Problem. Da an den Ernst-Reuter-Schulen im Rahmen der Inklusion auch Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden, wird es bei einer Verlagerung des Lehrschwimmbeckens ein Problem mit dem Transport dieser Schüler geben. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat,
- Auf Seite 4 der "Machbarkeitsstudie Schwimmsportzentrum" bei dem Unterpunkt "Schulschwimmbäder" das Schulschwimmbad der Ernst-Reuter-Schulen I und II aufzunehmen.
- Auf Seite 35 des Bäderkonzepts "Investitionsübersicht" sollte der Neubau des Schulschwimmbads der Ernst-Reuter-Schule als kurzfristige Maßnahme mit dem im Investitionsprogamm 2018 bis 2021eingesetzten Mitteln eingefügt werden.
- Auf Seite 48 des Bäderkonzepts "Neubau Schwimmsportzentrum" sollte auf das Problem des Transports der Schüler mit Behinderungen von den Ernst-Reuter-Schulen zum Schwimmsportzentrum sowie die damit verbundenen Mehrkosten für den Transport und die Notwendigkeit einer wohnortnahmen Schwimmausbildung hingewiesen werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Juli 2018 brachte SPD im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2018 im OBR 8 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und BFF zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu Ziffer 1. und 2. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3. der Vorlage: Annahme bei Enthaltung LINKE. (= Ablehnung)