Parkraumbewirtschaftungskonzept - Ausnahmeregelungen für Handwerk und Kleingewerbetreibende zulassen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Ausnahmeregelungen für Handwerk und Kleingewerbetreibende zulassen Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Bornheim, welches durch die Heinz & Feier GmbH im OBR 4 vorgestellt wurde, folgende Ausnahmereglung für Handwerk und Kleingewerbetreibende zulassen: Es soll für die in den ausgewiesenen Parkzonen ansässigen Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibenden ermöglicht werden bis zu max. 2 Fahrzeuge frei parken zu dürfen, wenn diese Betriebe einen "Handwerkersonderparkausweis" erwerben. Begründung: Bisher ist geregelt, dass es durch den Erwerb des Handwerkerparkausweis Handwerkern und Kleingewerbetreibenden ermöglicht wird in bewirtschafteten Parkflächen und in Anwohnerparkflächen zur Ausübung ihrer Arbeit mit Montagefahrzeugen oder anderen Firmenfahrzeugen zu parken. Wenn jedoch der Betrieb sich in der geplanten ausgewiesenen Zone in Bornheim befindet, gilt der Handwerkerparkausweis nicht! Das bedeutet in der Praxis, dass Handwerker im eigenen Stadtbezirk nicht kostenfrei parken dürfen, wenn sie dort Aufträge annehmen. Diese Reglung ist nicht sinnvoll, da es gerade klimapolitisch angeraten ist, wenn in der Nähe ansässige Betriebe auf kurzem Weg Dienstleistungen erbringen können. Hinzukommt, dass bei gewachsen Strukturen gerade in Bornheim mit kleinen Höfen, oft kein ausreichender Platz für die Betriebe vorhanden ist. Die Betriebe zahlen Gewerbesteuer und sind für Kunden gut erreichbar. Eine Verdrängung solcher Kleinbetriebe könnte durch die Anwendung der beabsichtigten Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken ohne freie Parkzonen für ansässige Betriebe die Folge sein. Der Magistrat wird daher aufgefordert einen "Handwerkersonderparkausweis" für die betroffenen Betreibe und Gewerbetreibenden einzurichten.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2019, OF 324/4
Betreff: Parkraumbewirtschaftungskonzept - Ausnahmeregelungen für Handwerk und Kleingewerbetreibende zulassen Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Bornheim, welches durch die Heinz & Feier GmbH im OBR 4 vorgestellt wurde, folgende Ausnahmereglung für Handwerk und Kleingewerbetreibende zulassen: Es soll für die in den ausgewiesenen Parkzonen ansässigen Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibenden ermöglicht werden bis zu max. 2 Fahrzeuge frei parken zu dürfen, wenn diese Betriebe einen "Handwerkersonderparkausweis" erwerben.
Begründung: Bisher ist geregelt, dass es durch den Erwerb des Handwerkerparkausweis Handwerkern und Kleingewerbetreibenden ermöglicht wird in bewirtschafteten Parkflächen und in Anwohnerparkflächen zur Ausübung ihrer Arbeit mit Montagefahrzeugen oder anderen Firmenfahrzeugen zu parken. Wenn jedoch der Betrieb sich in der geplanten ausgewiesenen Zone in Bornheim befindet, gilt der Handwerkerparkausweis nicht! Das bedeutet in der Praxis, dass Handwerker im eigenen Stadtbezirk nicht kostenfrei parken dürfen, wenn sie dort Aufträge annehmen. Diese Reglung ist nicht sinnvoll, da es gerade klimapolitisch angeraten ist, wenn in der Nähe ansässige Betriebe auf kurzem Weg Dienstleistungen erbringen können. Hinzukommt, dass bei gewachsen Strukturen gerade in Bornheim mit kleinen Höfen, oft kein ausreichender Platz für die Betriebe vorhanden ist. Die Betriebe zahlen Gewerbesteuer und sind für Kunden gut erreichbar. Eine Verdrängung solcher Kleinbetriebe könnte durch die Anwendung der beabsichtigten Parkraumbewirtschaftung und Anwohnerparken ohne freie Parkzonen für ansässige Betriebe die Folge sein. Der Magistrat wird daher aufgefordert einen "Handwerkersonderparkausweis" für die betroffenen Betreibe und Gewerbetreibenden einzurichten.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Februar 2019 brachte FDP im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.