Künftiges Gymnasium für den Norden im Neubaugebiet „Bonames-Ost“ realisieren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
im Neubaugebiet "Bonames-Ost" realisieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das Gymnasium für den Frankfurter Norden unverändert gemäß den seinerzeitigen Ergebnissen der Planungswerkstätten für das Neubaugebiet Bonames-Ost zu planen und schnellstmöglich errichten zu lassen. Begründung: Beplanbare Grundstücke für Schulbedarf sind in Frankfurt sehr schwer zu finden und stellen somit einen erheblichen Wert für das Gemeinwohl dar. Es sollte nicht leichtfertig auf mögliche Schulgelände verzichtet werden.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2017, OF 318/10
Betreff: Künftiges Gymnasium für den Norden im Neubaugebiet "Bonames-Ost" realisieren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, das Gymnasium für den Frankfurter Norden unverändert gemäß den seinerzeitigen Ergebnissen der Planungswerkstätten für das Neubaugebiet Bonames-Ost zu planen und schnellstmöglich errichten zu lassen.
Begründung: Beplanbare Grundstücke für Schulbedarf sind in Frankfurt sehr schwer zu finden und stellen somit einen erheblichen Wert für das Gemeinwohl dar. Es sollte nicht leichtfertig auf mögliche Schulgelände verzichtet werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2017Sie sind hierOFOF 318/10Künftiges Gymnasium für den Norden im Neubaugebiet „Bonames-Ost“ realisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2017OAOA 167Künftiges Gymnasium für den Norden im Neubaugebiet „Bonames-Ost“ realisierenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)