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Keine Ehrenbürgerwürde für Petra Roth

Vorlagentyp: OFSPD
1 SitzungAbgelehnt

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Begründung

Roth Der Ortsbeirat 5 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf davon Abstand zu nehmen Petra Roth die Ehrenbürgerwürde der Stadt Frankfurt zu verleihen. Begründung: Nach § 28 Abs. 1 HGO kann die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 Nr. 3 HGO Personen, die sich um die Stadt Frankfurt besonders verdient gemacht haben, die Ehrenbürgerschaft verleihen. Diese Voraussetzung liegt insbesondere vor dem Hintergrund des Verhaltens von Petra Roth beim Ausbau des Frankfurter Flughafens, durch welchen tausende Frankfurter Bürgerinnen und Bürger krankmachendem Fluglärm ausgesetzt werden und eine Stadtentwicklung auf Grund der Siedlungsbeschränkung nach Süden nicht möglich ist, nicht vor. Sie hat sich, einseitig unter dem Vorwand möglicher gravierender arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Folgen für Menschen in der Region,[1] mehrfach über das Votum der Stadtverordnetenversammlung hinweggesetzt. Dabei hat sie eine Schädigung der im Frankfurter Süden lebenden Menschen und die negativen Auswirkungen des Flughafenausbaues auf die Stadtentwicklung billigend in Kauf genommen.[2] Das Verhindern von formellen Einwendungen der Stadt Frankfurt durch zeitlich taktisches Einlegen des dem Oberbürgermeister zustehenden Vetorechts nach § 74 Abs. 1 HGO stellt ein einmaliges Vorgehen an der Grenze zum Rechtsmissbrauch dar. Auch durch Ihr Handeln stehen viele Menschen im Frankfurter Süden nach der Eröffnung der Landebahn Nordwest vor den Trümmern ihrer Lebensplanung. Zudem können durch Petra Roths Verhalten die Kosten für Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Frankfurt nicht dem Verursacher Fraport auferlegt werden. Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an die ehemalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth wird daher weder den Geschädigten noch der Ehrenbürgerwürde gerecht. In diesem Zusammenhang ist auf folgende Tatsachen hinzuweisen: 20.03.2000 Während der CDU-Veranstaltung "Bürgergespräch" im Bürgerhaus Oberrad äußert OB Petra Roth Bürgern gegenüber, die auf die seit 1997 erneute Flughafenausbaudiskussion und den damit jetzt schon bestehenden Fluglärm hinweisen: "Sie haben das demokratische Recht wegzuziehen."[3] 25.02.2005 OB Petra Roth kündigt ihr Veto gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzgl. Einwendungen der Stadt gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung an. SPD, GRÜNE und FAG weisen sie darauf hin, dass sie mit diesem Veto die Schadensersatzforderungen an Fraport für passiven Schallschutz an 61 Kitas, 16 Schulen, 6 Pflegeeinrichtungen und 3 Krankenhäusern, die alle durch den Bau der NW-Landebahn in einer Lärmschutzzone liegen würden, verwirkt. [4] 02.03.2005 OB Petra Roth legt ihr Veto gegen den gerade getroffenen Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2005 bzgl. Einwendungen der Stadt Frankfurt gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung der Landebahn Nordwest ein.[5] Dies tat sie mit dem Wissen, dass auf Grund des Fristablaufs am 03.03.2005 die Stadt damit keine Einwendungen gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung erheben kann.[6] Hierdurch hat sie verhindert, dass die Stadt Schadensersatzforderungen für Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden (z.B. Martin-Buber-Schule) nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn bei Fraport geltend machen kann. 07.05.2007 OB Petra Roth legt erneut ihr Veto ein, diesmal gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007. [7] Jener Beschluss beinhaltete Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordwestlandebahn. Hierdurch hat Petra Roth abermals durch Ihr Veto verhindert, dass die Stadt förmlich Einwendungen gegen den Flughafenausbau erhebt. Die Frist ist dann am 07.05.2007 um 24 Uhr ohne Einwendungen der Stadt abgelaufen.

Inhalt

Antrag vom 17.01.2017, OF 314/5

Betreff: Keine Ehrenbürgerwürde für Petra Roth Der Ortsbeirat 5 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf davon Abstand zu nehmen Petra Roth die Ehrenbürgerwürde der Stadt Frankfurt zu verleihen.

Begründung: Nach § 28 Abs. 1 HGO kann die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 Nr. 3 HGO Personen, die sich um die Stadt Frankfurt besonders verdient gemacht haben, die Ehrenbürgerschaft verleihen. Diese Voraussetzung liegt insbesondere vor dem Hintergrund des Verhaltens von Petra Roth beim Ausbau des Frankfurter Flughafens, durch welchen tausende Frankfurter Bürgerinnen und Bürger krankmachendem Fluglärm ausgesetzt werden und eine Stadtentwicklung auf Grund der Siedlungsbeschränkung nach Süden nicht möglich ist, nicht vor. Sie hat sich, einseitig unter dem Vorwand möglicher gravierender arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Folgen für Menschen in der Region,[1] mehrfach über das Votum der Stadtverordnetenversammlung hinweggesetzt. Dabei hat sie eine Schädigung der im Frankfurter Süden lebenden Menschen und die negativen Auswirkungen des Flughafenausbaues auf die Stadtentwicklung billigend in Kauf genommen.[2] Das Verhindern von formellen Einwendungen der Stadt Frankfurt durch zeitlich taktisches Einlegen des dem Oberbürgermeister zustehenden Vetorechts nach § 74 Abs. 1 HGO stellt ein einmaliges Vorgehen an der Grenze zum Rechtsmissbrauch dar. Auch durch Ihr Handeln stehen viele Menschen im Frankfurter Süden nach der Eröffnung der Landebahn Nordwest vor den Trümmern ihrer Lebensplanung. Zudem können durch Petra Roths Verhalten die Kosten für Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden in Frankfurt nicht dem Verursacher Fraport auferlegt werden. Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an die ehemalige Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth wird daher weder den Geschädigten noch der Ehrenbürgerwürde gerecht. In diesem Zusammenhang ist auf folgende Tatsachen hinzuweisen: 20.03.2000 Während der CDU-Veranstaltung "Bürgergespräch" im Bürgerhaus Oberrad äußert OB Petra Roth Bürgern gegenüber, die auf die seit 1997 erneute Flughafenausbaudiskussion und den damit jetzt schon bestehenden Fluglärm hinweisen: "Sie haben das demokratische Recht wegzuziehen."[3] 25.02.2005 OB Petra Roth kündigt ihr Veto gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzgl. Einwendungen der Stadt gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung an. SPD, GRÜNE und FAG weisen sie darauf hin, dass sie mit diesem Veto die Schadensersatzforderungen an Fraport für passiven Schallschutz an 61 Kitas, 16 Schulen, 6 Pflegeeinrichtungen und 3 Krankenhäusern, die alle durch den Bau der NW-Landebahn in einer Lärmschutzzone liegen würden, verwirkt. [4] 02.03.2005 OB Petra Roth legt ihr Veto gegen den gerade getroffenen Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2005 bzgl. Einwendungen der Stadt Frankfurt gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung der Landebahn Nordwest ein.[5] Dies tat sie mit dem Wissen, dass auf Grund des Fristablaufs am 03.03.2005 die Stadt damit keine Einwendungen gegen den Antrag der Fraport AG auf Planfeststellung erheben kann.[6] Hierdurch hat sie verhindert, dass die Stadt Schadensersatzforderungen für Schallschutzmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden (z.B. Martin-Buber-Schule) nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn bei Fraport geltend machen kann. 07.05.2007 OB Petra Roth legt erneut ihr Veto ein, diesmal gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2007. [7] Jener Beschluss beinhaltete Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Nordwestlandebahn. Hierdurch hat Petra Roth abermals durch Ihr Veto verhindert, dass die Stadt förmlich Einwendungen gegen den Flughafenausbau erhebt. Die Frist ist dann am 07.05.2007 um 24 Uhr ohne Einwendungen der Stadt abgelaufen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Januar 2017 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.01.2017 im OBR 5 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 8 · 20.01.2017
TO I, TOP 68
Abgelehnt
Die Vorlage OF 314/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung