Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Kleemannstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
der Kleemannstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den ruhenden Verkehr in der Kleemannstraße, insbesondere im Kreuzungsbereich zur Rödelheimer Landstraße, verstärkt zu kontrollieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass insbesondere im Einmündungsbereich der Kleemannstraße häufig illegal geparkt und dies zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer führt. Verstärkte Kontrollen können hier zumindest zeitweise Abhilfe schaffen.
Inhalt
Antrag vom 06.10.2018, OF 303/7
Betreff: Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Kleemannstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den ruhenden Verkehr in der Kleemannstraße, insbesondere im Kreuzungsbereich zur Rödelheimer Landstraße, verstärkt zu kontrollieren.
Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass insbesondere im Einmündungsbereich der Kleemannstraße häufig illegal geparkt und dies zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer führt. Verstärkte Kontrollen können hier zumindest zeitweise Abhilfe schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 303/7Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der KleemannstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018OMOM 3797Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der KleemannstraßeDirektanregung
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 203Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der KleemannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme