Mülleimer für die Appelsgasse
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Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens10.05.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben15.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Appelsgasse per E-MailBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Appelsgasse auf Höhe der Hausnummer 12 ein öffentlicher Mülleimer installiert werden kann. Begründung: Die Appelsgasse ist eine belebte Straße, da sie die Verbindung zwischen der Verlängerung der Leipziger Straße / Friesengasse zum Kirchplatz ist. Das Müllaufkommen in der Appelsgasse hat laut Aussage von Bewohnern zugenommen.
Inhalt
Antrag vom 02.05.2017, OF 293/2
Betreff: Mülleimer für die Appelsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Appelsgasse auf Höhe der Hausnummer 12 ein öffentlicher Mülleimer installiert werden kann.
Begründung: Die Appelsgasse ist eine belebte Straße, da sie die Verbindung zwischen der Verlängerung der Leipziger Straße / Friesengasse zum Kirchplatz ist. Das Müllaufkommen in der Appelsgasse hat laut Aussage von Bewohnern zugenommen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017Sie sind hierOFOF 293/2Mülleimer für die AppelsgasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Mai 2017OMOM 1697Mülleimer für die AppelsgasseDirektanregung
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1469Mülleimer für die AppelsgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme