Erweiterung der Sportanlage der SpVgg 05 Oberrad durch einen Kunstrasenplatz
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
SpVgg 05 Oberrad durch einen Kunstrasenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Haushaltsmittel für die Erweiterung der Sportanlage der Spielvereinigung 05 Oberrad einzustellen. Ziel sollte sein: Die Erweiterung des Bebauungsplans 877 um die Flurstücke 36 und 37 mit dem Ziel 2 parallel angelegte Plätze zu erhalten: einen Kunstrasenplatz und einen Trainingsplatz. Dieser sollten um eine Laufbahn erweitert werden, um den Bedarf der Oberräder Vereine und Schulen an Leichtathletik-übungsplätzen zu decken Die Umgestaltung des Rasenplatzes Beckerwiese in den für den Spielbetrieb nötigen Maßen 105 auf 68 Meter durch die horizontale Anlage. Auf der gewonnenen Fläche kann ein Kinderspielfeld angelegt werden, das u.a. auch als Aufwärmfläche für die Fußballspieler genutzt werden kann. Begründung: Die beiden Sportfelder auf der Oberräder Sportanlage Beckerwiese reichen für den Spielbetrieb nicht mehr aus und sind in einem bedauernswerten Zustand. Die Spielvereinigung 05 Oberrad gehört zu den Spitzenteams der Verbandsliga Süd, der zweithöchsten Spielklasse der Amateure in Hessen. In dieser Liga wird ausschließlich auf Rasen- oder Kunstrasenflächen gespielt. Die vorhandenen Plätze, ein Rasenspielplatz sowie ein Hartplatz weichen mit 96 auf 68 Metern von den für Wettkampfsport vorgeschriebenen Normen ab. Der Rasenplatz muss umgestaltet werden auf die für den Spielbetrieb nötigen Maße 105 auf 68 Meter durch die horizontale Anlage. Zudem leidet er unter der Auslastung und an der schattigen Waldlage, er weist eine Reihe von Unebenheiten und Löchern auf, die durch Ausbesserungen nur kurzfristig behoben werden, danach ist der Platz schnell wieder in dem alten Zustand. Auf der gewonnenen Fläche kann ein Kinderspielfeld angelegt werden, das u.a. auch als Aufwärmfläche für die Spieler genutzt werden kann. Der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist nicht möglich, da die umweltrechtlichen Genehmigungen nicht erteilt werden. Der Tennenplatz ist in der Frost-Tauperiode nicht bespielbar. Die Kindergruppen können wegen der Verletzungsgefahr auf diesem Platz überhaupt nicht üben. Als im Sommer 2011 der Rasenplatz in Flickwerkmanier ausgebessert wurde, mussten die Kindergruppen auf den umliegenden Waldwegen üben. Da sich die Situation anderer Oberräder Sportvereine ähnlich unbefriedigend darstellt, sollten die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern schnellstens im Sinne des Sports in Oberrad wieder aufgenommen werden sollten. Die zur Rede stehenden zusätzlichen Grundstücksbestandteile sollten erworben werden und die Verhandlungen um die fehlenden Grundstücksstreifen zielorientierter als bisher fortgesetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 02.03.2012, OF 273/5
Betreff: Erweiterung der Sportanlage der SpVgg 05 Oberrad durch einen Kunstrasenplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Haushaltsmittel für die Erweiterung der Sportanlage der Spielvereinigung 05 Oberrad einzustellen. Ziel sollte sein: Die Erweiterung des Bebauungsplans 877 um die Flurstücke 36 und 37 mit dem Ziel 2 parallel angelegte Plätze zu erhalten: einen Kunstrasenplatz und einen Trainingsplatz. Dieser sollten um eine Laufbahn erweitert werden, um den Bedarf der Oberräder Vereine und Schulen an Leichtathletik-übungsplätzen zu decken Die Umgestaltung des Rasenplatzes Beckerwiese in den für den Spielbetrieb nötigen Maßen 105 auf 68 Meter durch die horizontale Anlage. Auf der gewonnenen Fläche kann ein Kinderspielfeld angelegt werden, das u.a. auch als Aufwärmfläche für die Fußballspieler genutzt werden kann.
Begründung: Die beiden Sportfelder auf der Oberräder Sportanlage Beckerwiese reichen für den Spielbetrieb nicht mehr aus und sind in einem bedauernswerten Zustand. Die Spielvereinigung 05 Oberrad gehört zu den Spitzenteams der Verbandsliga Süd, der zweithöchsten Spielklasse der Amateure in Hessen. In dieser Liga wird ausschließlich auf Rasen- oder Kunstrasenflächen gespielt. Die vorhandenen Plätze, ein Rasenspielplatz sowie ein Hartplatz weichen mit 96 auf 68 Metern von den für Wettkampfsport vorgeschriebenen Normen ab. Der Rasenplatz muss umgestaltet werden auf die für den Spielbetrieb nötigen Maße 105 auf 68 Meter durch die horizontale Anlage. Zudem leidet er unter der Auslastung und an der schattigen Waldlage, er weist eine Reihe von Unebenheiten und Löchern auf, die durch Ausbesserungen nur kurzfristig behoben werden, danach ist der Platz schnell wieder in dem alten Zustand. Auf der gewonnenen Fläche kann ein Kinderspielfeld angelegt werden, das u.a. auch als Aufwärmfläche für die Spieler genutzt werden kann. Der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist nicht möglich, da die umweltrechtlichen Genehmigungen nicht erteilt werden. Der Tennenplatz ist in der Frost-Tauperiode nicht bespielbar. Die Kindergruppen können wegen der Verletzungsgefahr auf diesem Platz überhaupt nicht üben. Als im Sommer 2011 der Rasenplatz in Flickwerkmanier ausgebessert wurde, mussten die Kindergruppen auf den umliegenden Waldwegen üben. Da sich die Situation anderer Oberräder Sportvereine ähnlich unbefriedigend darstellt, sollten die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern schnellstens im Sinne des Sports in Oberrad wieder aufgenommen werden sollten. Die zur Rede stehenden zusätzlichen Grundstücksbestandteile sollten erworben werden und die Verhandlungen um die fehlenden Grundstücksstreifen zielorientierter als bisher fortgesetzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. März 2012 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.03.2012 im OBR 5 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme); FAG (= Enthaltung)