Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Bonames
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Autobahnanschlusses Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich für eine umgehende Öffnung der o.g. Anschlussstelle Bonames. Begründung: Da die Zusammenlegung der Polizeireviere 14 und 15 an einem neuen Standort im Mertonviertel offenbar beschlossene Sache ist, kann die zügige Erreichbarkeit des Frankfurter Nordens durch Polizeifahrzeuge nur dann sichergestellt werden, wenn die Autobahnanschlussstelle Bonames wieder geöffnet wird. Bisher waren die Versuche, die ASS Bonames zu öffnen erfolglos verlaufen, aber die neue Situation macht es dringend erforderlich, dies zu ändern.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2015, OF 268/15
Betreff: Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich für eine umgehende Öffnung der o.g. Anschlussstelle Bonames.
Begründung: Da die Zusammenlegung der Polizeireviere 14 und 15 an einem neuen Standort im Mertonviertel offenbar beschlossene Sache ist, kann die zügige Erreichbarkeit des Frankfurter Nordens durch Polizeifahrzeuge nur dann sichergestellt werden, wenn die Autobahnanschlussstelle Bonames wieder geöffnet wird. Bisher waren die Versuche, die ASS Bonames zu öffnen erfolglos verlaufen, aber die neue Situation macht es dringend erforderlich, dies zu ändern.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2015Sie sind hierOFOF 268/15Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses BonamesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2015OMOM 3979Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses BonamesDirektanregung
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 930Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme