Unaufgeklärter Vorfall an der U-Bahn-Station Bornheim Mitte
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
U-Bahn-Station Bornheim Mitte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob hinsichtlich eines Vorfalls im Oktober an der U-Bahn-Station Bornheim Mitte, der im November auch Politik und Medien bewegt hat, ihm bekannt ist ob Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Ergebnissen geführt haben; dass Maßnahmen ergriffen wurden, die in Zukunft einen derartigen Vorfall weniger wahrscheinlich machen. Begründung: Die Berichterstattung über den Vorfall hat die Gemüter bewegt. Mancher wollte sich mit einer politischen Bewertung Zeit lassen, bis weitere Erkenntnisse vorliegen. Inzwischen sind drei Monate ins Land gegangen. Einstweilen steht nur fest: Es hat einen Vorfall gegeben. Einer der Beteiligten lag nach einem Zusammentreffen mit der Polizei drei Tage im Krankenhaus. Bis jetzt kennt die interessierte Öffentlichkeit nur Bruchstücke, die sie aber in der Vermutung bestärkt, dass es bei diesem Zusammentreffen - gelinde gesagt - nicht fair zugegangen ist. Da seitens der Polizei keine öffentliche Kommunikation stattfindet, wächst zudem die Neugier, ob alle entstandenen Beweismittel in die Untersuchungen Eingang gefunden haben. Die politische Bewertung steht über kurz oder lang an. Maßnahmen, um in Zukunft derartige Vorfälle weniger wahrscheinlich zu machen, stehen ebenfalls an - unabhängig von den Erkenntnissen im Detail.
Inhalt
Antrag vom 08.01.2013, OF 230/4
Betreff: Unaufgeklärter Vorfall an der U-Bahn-Station Bornheim Mitte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob hinsichtlich eines Vorfalls im Oktober an der U-Bahn-Station Bornheim Mitte, der im November auch Politik und Medien bewegt hat, ihm bekannt ist ob Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu Ergebnissen geführt haben; dass Maßnahmen ergriffen wurden, die in Zukunft einen derartigen Vorfall weniger wahrscheinlich machen.
Begründung: Die Berichterstattung über den Vorfall hat die Gemüter bewegt. Mancher wollte sich mit einer politischen Bewertung Zeit lassen, bis weitere Erkenntnisse vorliegen. Inzwischen sind drei Monate ins Land gegangen. Einstweilen steht nur fest: Es hat einen Vorfall gegeben. Einer der Beteiligten lag nach einem Zusammentreffen mit der Polizei drei Tage im Krankenhaus. Bis jetzt kennt die interessierte Öffentlichkeit nur Bruchstücke, die sie aber in der Vermutung bestärkt, dass es bei diesem Zusammentreffen - gelinde gesagt - nicht fair zugegangen ist. Da seitens der Polizei keine öffentliche Kommunikation stattfindet, wächst zudem die Neugier, ob alle entstandenen Beweismittel in die Untersuchungen Eingang gefunden haben. Die politische Bewertung steht über kurz oder lang an. Maßnahmen, um in Zukunft derartige Vorfälle weniger wahrscheinlich zu machen, stehen ebenfalls an - unabhängig von den Erkenntnissen im Detail.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2013Sie sind hierOFOF 230/4Unaufgeklärter Vorfall an der U-Bahn-Station Bornheim MitteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2013OMOM 1864Unaufgeklärter Vorfall an der U-Bahn-Station Bornheim MitteDirektanregung
- 12. April 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 525Unaufgeklärter Vorfall an der U-Bahn-Station Bornheim MitteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU