Videokamera am Fußgängerüberweg der Gießener Straße in Richtung Endhaltestelle der UBahnLinie U 5
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Gießener Straße in Richtung Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten, warum hier eine Kamera den Fußgängerüberweg überwacht. Begründung: Die o.g. Kamera richtet sich scheinbar nur auf den Zebrastreifen zur Endhaltestelle U5. Was hat das für einen Sinn?
Inhalt
Antrag vom 29.01.2017, OF 228/10
Betreff: Videokamera am Fußgängerüberweg der Gießener Straße in Richtung Endhaltestelle der U-Bahn-Linie U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen/Ämter anzuweisen, zu prüfen und zu berichten, warum hier eine Kamera den Fußgängerüberweg überwacht.
Begründung: Die o.g. Kamera richtet sich scheinbar nur auf den Zebrastreifen zur Endhaltestelle U5. Was hat das für einen Sinn?Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Januar 2017 brachte LINKE. im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.03.2017 im OBR 10 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme